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Galerist König zieht gegen 'Die Zeit' vor Gericht

Streitwert zunächst 1.250.000 Euro - "Wirklicher Schaden fast 20 Millionen" 

DOSSIER VON JENS PETER PAUL, STATEMENT MEDIA

Berlin/Hamburg, 25. Januar 2026 - Eine Woche vor Ablauf erster Verjährungsfristen hat der Berliner Galerist Johann König (44) gegen den Verlag der Hamburger Wochenzeitung Die Zeit bei der Pressekammer des Hamburger Landgerichts eine 147 Seiten starke Klage auf Unterlassung, Geldentschädigung und Schadenersatz in Höhe von zunächst 1.250.000,00 Euro eingereicht. Den tatsächlich von der Zeit angerichteten Schaden beziffern Königs Anwälte allerdings auf inzwischen fast 20 Millionen Euro, wöchentlich weiter steigend. 

Die achtstellige Differenz zum aktuellen Streitwert wollen Königs Rechtsvertreter je nach Verlauf und Ergebnis des nun angelaufenen Hauptsacheverfahrens ebenfalls einklagen und beantragen diesbezüglich Feststellung durch das Gericht dem Grunde nach. 

Die auch für das Landgericht zuständige Pressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts bestätigte den Eingang der Klage kurz vor Weihnachten und nannte als Aktenzeichen 324 O 677/25. Man bat aber zunächst um Zurückhaltung bis zur Zustellung an die Gegenseite, damit der Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG und die Zeit Online GmbH von dem Vorgang nicht aus den Medien erfahren. 

Nachdem die Johann König GmbH die nach dem Streitwert berechnete Gerichtsgebühr von 21.864,00 Euro am 8. Januar 2026 an die Hamburger Justizkasse überwiesen hatte, wurde die Klageschrift am 15. Januar 2026 zugestellt. 

Die Redaktion von Statement Media (Havelberg/Berlin) nimmt die Klageeinreichung zum Anlass, nach dreijähriger Vorbereitung auf dem eigens dafür überarbeiteten Newsportal statement.de ein ausführliches Dossier zum Vorgehen der Zeit gegen den Kunsthändler Johann König online zu stellen und insbesondere die Rolle der Autorinnen Carolin Würfel und Luisa Hommerich sowie die Vorgehensweise von Chefredakteur Giovanni di Lorenzo zu beleuchten. Und schließlich geschah alles mit Unterstützung, mindestens aber mit Billigung von Verleger Stefan von Holtzbrinck, Milliardär und Fachkraft für Anstand in der Medienbranche und in der deutschen Gesellschaft insgesamt. 

Johann König am 4. August 2023 im Großen Saal der ehemaligen Kirche St. Agnes in Berlin-Kreuzberg. Seine Galerie ist verzeichnet in allen wichtigen Reiseführern und Magnet für junges, kunstbegeistertes Publikum aus aller Welt. 

 

© Jens Peter Paul / Statement Media

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Kapitel I - Leidtragende der Zeit-Story vor allem Frauen

Krise der Galerie: 45 Arbeitsplätze verloren

Anlass der nun eingereichten Hauptsacheklage ist ein in Botschaft, Tenor und Wirkung bis heute unverändert abrufbarer Zeit-Artikel vom 31. August 2022 (online) und 1. September 2022 (Print) unter der Überschrift "Ich habe ihn angeschrien und beschimpft, damit er weggeht". Zugänglich ist der Artikel allerdings nur zahlenden Abonnenten, was zeigt, dass die Wochenzeitung mit diesem MeToo-Versuch ungeachtet seiner Folgen und der nunmehr vorliegenden Beweislage auch im vierten Jahr der Publikation Geld verdienen möchte. 

Die von Zeit und Zeit online im Spätsommer 2022 erhobenen Vorwürfe angeblicher sexueller Übergriffe und schlechten Benehmens haben Johann König, seine Galerie und seine Familie in eine existentielle Krise gestürzt und schon in den Folgewochen 45 von 90 Arbeitsplätzen gekostet - die meisten von Frauen besetzt. 

Diese Frauen haben sehr gerne für Europas angesagteste Kunsthandlung mit einem erlesenen Publikum aus aller Welt in einer einzigartigen Location gearbeitet, einer brutalistischen, heute denkmalgeschützten Kirche von 1966, erdacht, gestaltet und errichtet vom legendären Architekten und Berliner Senatsbaudirektor Werner Düttmann für das Erzbistum Berlin. 

Die Tatsache, dass König zunächst nur einen Bruchteil des ihm bisher entstandenen Schadens geltend macht, wird mit der Notwendigkeit einer Begrenzung seines Kostenrisikos begründet. Dieses sei jetzt bereits enorm. 

Unser Dossier beruht auf aufwendiger Recherche seit Herbst 2022, eineinhalbtausend E-Mails, WhatsApp-Nachrichten und Briefen, unzähligen Telefonaten und persönlichen Gesprächen mit Beteiligten, ihren Mitarbeiterinnen und Zeuginnen, soweit diese dazu bereit waren, sowie der Sichtung und Auswertung von Stapeln an Aktenmaterial, Beweismitteln, Fotos, Dokumenten und Screenshots.

1966 eingeweiht, mangels Nachfrage vom Erzbistum Berlin 2012 für 99 Jahre an Johann König für die Nutzung als spektakuläre Galerie verpachtet: Das ehemalige katholische Gemeindezentrum St. Agnes mitten in einem längst nicht mehr christlich geprägten Kreuzberger Kiez. 

 

© Roman März / König Galerie

Berlin-Kreuzberg: Außenansicht von St. Agnes im Frühjahr 2025
© Jens Peter Paul / Statement Media

Kapitel II - Zeichen gegen machtgeile Männer

"Tatsächlicher Schaden 19.001.623,83 Euro"

Johann König wird vor dem Hamburger Landgericht durch den Zivilrechtler Thomas Körner (Nesselhauf Rechtsanwälte, Hamburg) vertreten. 

Nach Körners Beweisführung dauert die durch den Artikel ausgelöste Krise an, zumal die Wochenzeitung bislang keinerlei Entgegenkommen oder Vergleichsbereitschaft gezeigt habe. Körner beziffert den seinem Mandanten vom Hamburger Verlag verursachten Gesamtschaden auf aktuell 19.001.623,83 Euro, Anwalts- und Verfahrensgebühren von inzwischen fast 200.000,00 Euro nicht eingerechnet. 

Johann König hat eine ganze Reihe - auch dank seiner Arbeit später weltweit erfolgreicher -  Künstlerinnen und Künstler verloren, unter ihnen Amalia Pica, Annette Kelm, Monica Bonvicini, Jorinde Voigt, Katharina Grosse oder auch Norbert Bisky und Zhanna Kadyrova. Diese kämen auch nie wieder zurück, heisst es in der Klagebegründung, was bis heute auch den Tatsachen entspricht. 

König wird außerdem zu den wichtigsten internationalen Kunstmessen nicht mehr eingeladen, auf denen er vor Herbst 2022 weltweit regelmässig Millionenumsätze erzielte, wie aus einem Gutachten eines Wirtschaftsprüfers hervorgeht. Namhafte Unternehmen buchen seine Galerie nicht mehr für Events; bereits vereinbarte Ereignisse wurden direkt nach Erscheinen des Textes gecancelt und kehrten ebenfalls nie zurück, gemeinsame Projekte und Publikationen - auch mit dem nunmehr gegnerischen Verlag - ersatzlos eingestellt.

König setzt mit dieser stark beschränkten Hauptsacheklage durch drei Instanzen weitere 240.000,00 Euro aufs Spiel für eigene und gegnerische Anwaltskosten, aussergerichtliche Schritte wie etwaige Vergleichsversuche sowie Verfahrens- und Terminsgebühren vor Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof, wovon nach dem bisherigen Verhalten der Zeit (nach dem Vorbild des Spiegel, der in Streitfällen wegen seiner Verdachtsberichterstattung nach allgemeiner Wahrnehmung grundsätzlich durch alle Instanzen geht - auch in der Erwartung, dass die Kläger irgendwann kein Geld mehr haben) lebensnah auszugehen ist.

Mit einer Klage auf vollständigen Schadenersatz würde sich dieses Risiko für den Kunsthändler nach Auskunft gängiger Prozesskostenrechner auf 2.724.849,00 Euro erhöhen. 

Der wirkliche Einsatz ist für den Kläger jeweils noch viel höher, weil auf diesem Feld geeignete Spezialisten Stundensätze zwischen 240,00 und 1.500,00 Euro aufrufen, also ein Vielfaches der im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehenen und im Erfolgsfall vom Gegner ohne weiteres zu erstattenden Gebühren. Deshalb belässt es König aktuell bei dem Hinweis, er behalte sich je nach Verlauf und Ergebnis dieses ersten Verfahrens die Geltendmachung des tatsächlichen Schadens vor. 

Bis September 2022 zählte König zu den wichtigsten und erfolgreichsten Galeristen weltweit. Als vier Tage vor Erscheinen des Zeit-Artikels eine Anfrage der Redaktion eintraf, keimte in der Galerie anhand der Diktion jedoch schon die Vermutung, die Autorinnen hätten in Wirklichkeit nicht Aufklärung eines Sachverhalts zum Ziel, sondern den Plan, diesen Erfolg mit einem internationalen Eklat schlagartig zu beenden. 

Es gehe darum, so der Verdacht der Eheleute Johann und Lena König, ein Zeichen zu setzen gegen vermeintlich mächtige und übergriffige Männer. Angestrebter Kollateralnutzen, wie sich bald zeigen sollte: König als Konkurrenten auf dem insbesondere in der Hauptstadt gnadenlos umkämpften Kunstmarkt zu schwächen.

Candice Breitz bei ihrer Abschiedsrede am 8. Juli 2024 an der HBK Braunschweig

 

Grafisch verfremdeter Screenshot von Instagram, abgerufen am 20. Januar 2026

Kapitel III - Trübe Rolle der Aktivistin Candice Breitz

Zerstörung der Galerie nach Drehbuch von 2020

Rechtsanwalt Simon Bergmann (Schertz-Bergmann, Berlin) gelang es in den drei Jahren des Mandatsverhältnisses, zusammen mit den Strafrechtlern Carsten Wegner (Krause & Kollegen, Berlin) und Thomas Bliwier (bdk legal, Hamburg) in mühsamster Kleinarbeit und gegen immer wieder erkennbares Desinteresse der involvierten Staatsanwaltschaften, eine Vielzahl von Beweisen für die Richtigkeit der bösen Ahnung der Eheleute König zusammenzutragen. Diese sind in die Hauptsacheklage eingeflossen und finden sich wieder in den 86 Anlagen sowie der Benennung etlicher Zeugen und weiterer Beweisangebote.

Drei Jahre lang hatte die Zeit bereits verdeckt im direkten Umfeld des Galeristen recherchiert - weitgehend erfolglos, wie zu zeigen sein wird. Erst am 26. August 2022 outeten sich zwei der drei Autorinnen mit der Übersendung eines Fragenkatalogs an König, der daraufhin umgehend Bergmann alarmierte. Jener riet seinem Mandanten dringend ab, auf den Wunsch der Zeit nach einem persönlichen Gespräch einzugehen. 

König tat es trotzdem, auch im Vertrauen auf seine in diesem Moment noch bestehende Freundschaft mit Zeit-Co-Herausgeber Florian Illies und in der Hoffnung, es werde sich alles klären. Diese zerstob vier Tage später gründlichst, als er und seine Frau Lena erkennen mussten, lediglich einer Alibi-Veranstaltung zugestimmt zu haben. Wenige Stunden nach diesem direkten Treffen in seiner Galerie am 30. August 2022 ging der offensichtlich längst fertige Skandalbericht online und am Folgetag auch in Druck.    

Einmal mit wie auch immer belegten MeToo-Vorwürfen beworfen, wird man in der Kunstszene weltweit und erst recht in der deutschen Hauptstadt über Nacht unheilbar zum Aussätzigen - auch dank hocheffizienter Methoden von Aktivistinnen und der hektischen und ungeprüften Skandalisierung durch alle möglichen Onlinemedien. 

Sollte die Zeit einen Zusammenhang zwischen dem Artikel vom August 2022 und dem Verlust der Künstler bestreiten, wollen Königs Anwälte seine ehemaligen Klienten als Zeugen laden. 

Vor Gericht sollen sie dann den multiplen öffentlichen und bilateralen Druck schildern, dem sie sich unter anderem von der BDS-Aktivistin und Ex-Kunstprofessorin Candice Breitz und einem anonymen "Künsterinnenkollektiv" namens Soup du Jour ("Tagessuppe") ausgesetzt sahen, wenn sie die König-Galerie nach Erscheinen des Artikels nicht schnell genug verließen, was im Interesse "feministischer Solidarität" zwingend gewesen sei. 

Im Gegenzug feierte Soup du Jour auf Instagram und facebook den Abgang jedes einzelnen Künstlers; auch stehen die Erfolgsmeldungen mit einem unverhohlenen Stolz auf das Erreichte bis heute online. 

Es sei unerhört und ein Verrat am Feminismus, so der Tenor der namen- und gesichtslosen Aktivistinnen, wenn Frauen weiterhin mit einem "abuser" wie Johann König zusammenarbeiteten, ein "Schlag in das Gesicht der Opfer". Eine Kampagne, die keineswegs lediglich in den szenerelevanten Medien ihren Niederschlag fand.

Anders als etwa von Wikipedia dargestellt, unterrichtet die 54jährige Breitz seit dem 8. Juli 2024 nicht mehr an der Braunschweiger Hochschule für Bildende Künste, wo sie nach eigener Darstellung 18 Jahre lang als Professorin tätig war. Vielmehr haben sich Hochschule und Breitz bereits vor eineinhalb Jahren getrennt und das nicht in Freundschaft. Breitz hat es auch in Braunschweig mit ihrer aggressiv israelfeindlichen und "propalästinensischen", auf die Beseitigung Israels gerichteten Propaganda übertrieben.  

Aus juristischer Sicht nach drei Jahren Streit vor Gericht nur noch ein Gerippe, in seiner Wirkung auf die Leserinnen unverändert vernichtend: 'Zeit'-Artikel vom 31. August 2022

 

 

Screenshot zeit.de vom 26. Januar 2026

Kapitel IV - Was Verdachtsberichterstattung anrichten kann

Abmahnungen, Eilverfahren, Verfügungen

Der nun anhängigen Hauptsacheklage ging eine Serie von presserechtlichen Scharmützeln im Eilverfahren voraus, die unmittelbar nach der Veröffentlichung des Artikels auf Betreiben der ursprünglich von König mandatierten Kanzlei Schertz-Bergmann begannen und sich über drei Jahre erstreckten. 

Vor dem Hamburger Landgericht wurde verbissen um jedes Detail und jedes Komma gerungen; überwiegend erfolgten die Entscheidungen der Pressekammer dann Monate später im Sinne des Klägers. Genützt hat es dem Galeristen bis heute trotz riesigen Aufwands nur wenig. 

Zwar musste die Zeit eine Reihe von Formulierungen und Darstellungen korrigieren oder ganz streichen; der Text ist inzwischen an den zentralen Stellen seiner Vorwürfe verstümmelt. Das änderte allerdings nichts an den existentiellen Konsequenzen für König, zumal die Zeit in Reaktion auf Niederlagen vor Gericht unangekündigt und anfangs unbemerkt neue Vorwürfe in den ursprünglichen Artikel implantierte und in Pressemitteilungen gerichtliche Beschlüsse zur Unkenntlichkeit verbog, wogegen Rechtsanwalt Simon Bergmann, nachdem er das entdeckt hatte, wiederum mit Abmahnungen und Klagen vorging. 

König wandte sechsstellige Summen auf und setzte notgedrungen noch am 1. September 2022 einen gigantischen anwaltlichen Apparat aus Medien- und Strafrechtlern in Gang, um überhaupt erst einmal Akteneinsicht zu gewinnen und in Erfahrung zu bringen, wer was behauptet, wo und mit wem wann angebliche Übergriffe stattgefunden haben und welche Frauen sich wie geäußert haben sollen.

Die meisten Vorwürfe beziehen sich auf Partys im Jahr 2017, keine der Behauptungen stellt einen Straftatbestand dar, König bestreitet sie vollständig.

Die Überschrift des Artikels ist ein Zitat, das die Zeit der Französin Alexandra Goullier zuschreibt: „Ich habe ihn angeschrien und beschimpft, damit er weggeht.“ Auf einer Party anlässlich einer Kunstmesse FIAC will sie am 15. Oktober 2017 beobachtet haben, wie König eine Frau heftig bedrängte. Ausweislich seines Flugtickets war König zu diesem Zeitpunkt aber noch unterwegs. 

Eine weitere Zeugin der Zeit schildert Vorkommnisse derselben Party, allerdings tags drauf und an einem anderen Ort - laut Klagebegründung Räumlichkeiten völlig unterschiedlichen Charakters (hier ein großes Restaurant mit hohen Decken, dort ein enger und überfüllter Club, letzterer mit Security an der Stelle des angeblichen Vorfalls) und nicht zu verwechseln. Zudem gab Zeugin Goullier schriftlich zu Protokoll, alle Teilnehmer der fraglichen Party seien „sehr betrunken“ gewesen. 

Einschätzung der Berliner Zeitung bereits vor über zwei Jahren: 

  • Der Zeit-Text musste in den vergangenen Monaten mehrfach gekürzt werden, weil sich die Behauptungen der drei Autorinnen Luisa Hommerich, Anne Kunze und Carolin Würfel nicht beweisen ließen. Er steht jetzt als Gerippe online, auch als Warnung, was nicht sorgfältige Verdachtsberichtserstattung anrichten kann.

'zeit online' war mit der Story gerade erst raus, die Printausgabe noch nicht ausgeliefert, da suchte Autorin Hommerich bereits nach neuen Zeuginnen.

Kapitel V - Beweislage erst schlecht, dann schlechter

Klageentwurf ging Ende 2024 an Zeit-Verlagschef Esser

Der gegnerische Verlag war nach hiesiger Kenntnis zu keinem Zeitpunkt zu einem Widerruf, zu einem aussergerichtlichen Vergleich oder zu einem Gespräch über einvernehmliche Lösungen bereit - auch nicht, als Verlagschef Rainer Esser am 9. Dezember 2024 von Simon Bergmann einen vollständigen Entwurf seiner ersten Version der Hauptsacheklage nebst Anlagen per Boten zur Kenntnisnahme und Prüfung erhielt. 

Die Idee dahinter: Esser werde bis Jahresende erkennen, dass die Beweislage seines Hauses suboptimal ist und die Zeit vielleicht doch besser einen öffentlichen und teuren Krieg mit diesem Gegner vermeiden sollte. 

Die Hoffnung der Kanzlei Schertz-Bergmann, der ungewöhnliche Schritt werde auf der Gegenseite ein Minimum an Einsicht in die eigene Lage wecken und ein selbst für die Verhältnisse des Medienrechts rekordverdächtig aufwendiges Hauptsacheverfahren erübrigen, waren vor einem Jahr doch schon sechsstellige Summen im Rechtsstreit verbrannt, erfüllte sich aber nicht. Esser sandte bestenfalls eine Eingangsbestätigung, aber kein minimal ermutigendes Zeichen, geschweige ein Gesprächsangebot.

Wie sich bald zeigen sollte und was unsere Recherchen bestätigen, war die Beweislage für derart folgenreiche Behauptungen und Darstellungen der Wochenzeitung von Anfang an schlecht und wurde zwischenzeitlich mit staatsanwaltschaftlicher Hilfe und nach polizeilichen Vernehmungen noch schlechter. 

Der Eindruck, den die drei Autorinnen insbesondere bei Leserinnen mit ihren Formulierungen erweckten, sie hätten eine zweistellige Anzahl von Opfern eines übergriffigen Johann König dazu ermutigen können, sich endlich zu offenbaren, die Story, er habe "Frauen belästigt und gedemütigt", beruhe auf wahren Begebenheiten, beweisbaren Tatsachen, habe nur darauf gewartet, endlich nach unerträglich langem Schweigen und strukturell bedingter Einschüchterung von Opfern und Zeuginnen das Licht der Öffentlichkeit zu erblicken - dieser Eindruck war falsch. 

Die Zeit stützt sich bis heute fast ausnahmslos auf Schilderungen vom Hörensagen oder auf angebliche Beobachtungen, diese - wie sich in mehreren Ermittlungsverfahren und anhand einer Reihe eidesstattlicher Versicherungen erweisen sollte - aus zweiter oder dritter Hand. Es sind Darstellungen, bei denen weder Ort noch Zeit stimmen konnten bei eigentlich unverwechselbaren Lokalitäten, in denen angebliche Übergriffe ("Streichen über den Rücken") stattgefunden haben sollen. 

Neue Zeugen oder Opfer konnte die Wochenzeitung in den zurückliegenden 40 Monaten nicht beibringen. Die Hoffnung der Chefredaktion, es müsse sie geben irgendwo in Deutschland, in Europa, auf der Welt, und die Berichterstattung werde sie endlich veranlassen, sich bei ihr oder der Polizei zu melden, erfüllte sich nicht.     

Als König 2017 einmal selbst Strafanzeige erstattete gegen die unbekannten Verfasser:innen eines verleumderischen Flugblattes, dessen Tenor bereits jene Carolin Würfel via Zeit und Zeit online verbreitete, die uns gleich noch begegnen wird, nahm die Berliner Staatsanwaltschaft dies zum Anlass, um einige Tage lang (ebenfalls ergebnislos) gegen ihn als angeblich Beschuldigten zu ermitteln, wie er Jahre später nach Akteneinsicht erfahren musste.       

Rechtsanwalt Simon Bergmann, Partner von Christian Schertz in der Berliner Medienrechtskanzlei

 

© Thomas Heil 

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Kapitel VI - Wichtigste Zeugin nie getroffen 

Architektin verweigert Eid auf Zungenkuss

In der Folge der anwaltlichen Recherchen gerieten die drei Autorinnen auch selbst in Schwierigkeiten und sie sind es bis heute. So konnte Zeit-Rechtsanwalt Jörg Nabert (Senfft Kersten Nabert van Eendenburg, Hamburg) nur mit gekonnt-elastischer Hirn- und Sprachakrobatik Ermittlungsverfahren gegen verschiedene Beteiligte und angebliche oder tatsächliche Zeuginnen auf Seiten des Verlags austreten oder zumindest einstweilen unschädlich machen, zuletzt im Dezember 2025. 

Naberts jüngste Aufgabe: Dem Berliner Staatsanwalt Markus Oswald klarmachen, zumindest strafrechtlich relevantes Fehlverhalten seiner Mandantschaft wegen Zeugenbeeinflussung oder Anstiftung zur Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt, hier: Zeit-Autorin Luisa Hommerich, liege nicht vor.    

Den Anlass für Naberts Defensivaktion lieferte die Hauptbelastungszeugin der Zeit - als einzige wenigstens abgekürzt als Sarah M. namentlich genannt. Sie weigerte sich zum Kummer der drei Autorinnen jedoch standhaft, die Schilderung der Zeit eines aufgedrängten, überfallartigen, jedenfalls unangenehmen, nicht einvernehmlichen Zungenkusses nachträglich zu bestätigen, schon gar nicht - wie von der Zeit wiederholt nach Erscheinen des Artikels verlangt - in Form einer eidesstattlichen Versicherung. 

Co-Autorin Luisa Hommerich bedrängte noch viele Monate später die von ihr als wichtigstes Opfer präsentierte Kunststudentin und Architektin, ihre Darstellung über eine kurze Begegnung vom 8. September 2017 nachzuschärfen oder wenigstens im Prinzip zu bestätigen, was ihr aber nicht gelingen sollte, worüber Sarah M. heute nach eigener Darstellung sehr froh ist, denn wenn sie sich nicht wirklich sicher sei, könne sie so etwas auch nicht unterschreiben. 

Nicht einmal ihre wichtigste Zeugin hat Hommerich auch nur ein einziges Mal persönlich getroffen, obwohl sie deren Namen, Rolle und Telefonnummer nach deren Darstellung seit November 2019 kannte, um sich ein eigenes Bild von ihrer Vertrauenswürdigkeit zu machen. Ein unverzeihlicher handwerklicher Fehler und eine keineswegs zufällige Parallele zur Arbeitsweise des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Berlin-Brandenburg in seinem Vorgehen gegen Stefan Gelbhaar, das den Grünen-Politiker seine Karriere kostete und den Sender im Vergleichswege eine sechsstellige Summe als Schadenersatz und Schmerzensgeld. 

Immerhin: Anders als die frei erfundene Kronzeugin des rbb gegen den Abgeordneten Gelbhaar gibt es die Zeit-Zeugin Sarah M. wirklich - nur legte sie sich vor und nach der Publikation des Artikels im Spätsommer 2022 nicht derart ins Zeug mit Aussagen gegen König, wie es die Wochenzeitung gerne gehabt hätte und wie es für eine zutreffende Darstellung des Mannes als gewohnheitsmäßigen Unhold notwendig gewesen wäre.

Im Gegenteil: Mittlerweile klingt Sarah M.s jüngste Schilderung der inkriminierten Abschiedsszene am Abend des 8. September 2017 im Berliner Szenerestaurant Grill Royal völlig anders als von der Zeit dargestellt - nicht kriminell, nicht einmal anstößig oder übergriffig, sondern von A bis Z locker, lustig und vor allem einvernehmlich. 

Sie sei mit ihren unbekümmerten 24 Jahren flirty in die Verabschiedung von Johann König gegangen, in dieses Gespräch, so die Hauptbelastungszeugin der Zeit, freundlich, offen und zugewandt. In diesen sehr ausführlichen Schilderungen ist auch nicht mehr die Rede davon, dass Johann König sie am Arm festgehalten oder nach Sex gefragt haben soll. 

Königs Strafrechtsexperte Thomas Bliwier fasst den Charakter jener wenige Augenblicke dauernden Begegnung anhand der ihm vorliegenden Informationen nunmehr wie folgt zusammen: 

  • Johann König und Sarah M. sprachen und lachten miteinander. Es entwickelte sich ein lockerer Flirt, der von beiden gleichermaßen ausging. Sarah M. gab Johann König ihre Telefonnummer, bevor sie das Lokal verließ. Zum Abschied tauschten Sarah M. und Johann König einen beidseitigen Wangenkuss aus. Hiernach verließ Sarah M. das Restaurant, ohne auch nur ansatzweise zu erkennen zu geben, sie habe sich von ihm bedrängt gefühlt.

Im Austausch von vier freundlichen WhatsApp-Nachrichten bereits am Folgetag (zwischen 19:25 und 19:37 Uhr am 9. September 2017) zwischen Sarah M. und König, die augenscheinlich von ihr ausgingen und deren Screenshots vorliegen, sieht Rechtsanwalt Bliwier einen weiteren Beweis für die Harmlosigkeit der Begegnung vom Vorabend: 

  • Dass sich Sarah M., die König nur wenige Stunden zuvor überfallartig sexuell belästigt haben soll, am nächsten Tag mit derartigen Nachrichten äußert, spricht nachhaltig gegen die Richtigkeit der von ihr erhobenen Vorwürfe.

Schließlich kann König zwei von ihm wirtschaftlich unabhängige Zeuginnen vorweisen, Nada L. und Vanessa F., beide aus Frankfurt am Main, die die Szene nach eigener Darstellung aus nächster Nähe beobachtet haben, weil er im Grill Royal zwischen ihnen gesessen habe, als sich Sarah M. zwecks Verabschiedung ihm näherte, denn sie erwartete nach eigener Schilderung eine Umarmung zum Abschluss. Was nebenbei heißt: Sie ist ihm näher getreten, nicht umgekehrt. Und das, obwohl sie ihn angeblich kurz zuvor noch gar nicht kannte und erkannte, aber sie habe ihn irgendwie interessant gefunden. 

Ergebnis einer KI-Anfrage nach der Bedeutung dieses Eigenschaftswortes

 

 

Screenshot: Google am 20. Januar 2026 

Kapitel VII - Keine Indizien für Machtmissbrauch

Vertraute Nachrichten nach angeblichem Kuss-Überfall

Königs Anwälte sehen also die Glaubwürdigkeit der wichtigsten Zeugin der Zeit und mehr noch das Vertrauen in die Seriosität des Blattes durch den Umgang mit dieser Zeugin schwer erschüttert. Sie verweisen auf die Parallelen zum Vorgehen von Frauen gegen den ehemaligen Grünen-Abgeordneten Stefan Gelbhaar. 

Tatsächlich ähnelt die Zerstörung des Stefan Gelbhaar in seiner ganzen Dramaturgie und in der Qualität der Vorwürfe sehr der hier erkennbaren Verfahrensweise. Die Grüne Klara Schedlich, die Gelbhaar "grenzüberschreitende" Nachrichten vorwirft, musste sich zuletzt vom Hamburger Landgericht sagen lassen, dass ihr Umgang mit der Wahrheit deutliches Optimierungspotential aufweist. Von der Vorsitzenden der 24. Kammer fing sie sich deshalb eine heftige Klatsche ein. 

Da half in der Verhandlung auch prominente Begleitung durch die Berliner Grünen Lisa Paus und Bettina Jarasch nicht. Ursache: Schedlich hatte verschwiegen, dass mitternächtliche und durchaus aufgeschlossene Chats von ihr ausgegangen sind, nicht von dem 20 Jahre älteren Mann. Und es habe sich, so das Gericht, um eine länger andauernde, wechselseitige Kommunikation gehandelt.

Same here, so Anwalt Thomas Bliwier: 

  • Auch die Beschuldigte M. erweckt in ihrer eidesstattlichen Versicherung den Eindruck, dass es eine einseitige Annäherung meines Mandanten gegeben hat. Wie oben dargelegt, verschweigt sie die Atmosphäre, in der die Begegnung stattgefunden hat, sie verschweigt, dass sie am nächsten Tag selbst aktiv Kontakt aufgenommen hat, indem sie ein Bild der Gebäude des Architekten B. übersandt hat, und sie verschweigt einen weiteren Kontakt Ende Oktober, den sie von sich aus aufgenommen hat. 

Auf all das hatte Johann König die Zeit-Redakteurinnen bereits im persönlichen Gespräch vom 30. August 2022 hingewiesen und ihnen auch die Chats mit Sarah M. gezeigt, so unsere Recherchen. Doch es hat die beiden Damen nicht interessiert. Bliwier: 

  • Die Beklagten sind also im streitgegenständlichen Artikel weit über die von Sarah M. in ihrer eidesstattlichen Versicherung wiedergegebenen Vorwürfe hinausgegangen und haben diese massiv zulasten von Johann König verfälscht.

Weitere eidesstattliche Versicherungen von Zeuginnen, von der Zeit eilig angesichts einer direkt beginnenden Serie von Abmahnungen und Eilanträgen aus der Kanzlei Schertz-Bergmann nachträglich beschafft, sind nach allen vorliegenden Informationen ebenfalls nicht geeignet, die Darstellung von Johann König als machtgeilen und sexbesessenen Kunsthändler im streitgegenständlichen Artikel wenigstens im Nachhinein vor der Öffentlichkeit und vor Gericht halbwegs überzeugend zu tragen.

Insbesondere ist nicht erkennbar, worin die "Macht" des Galeristen gegenüber firmenfremden Frauen bestanden haben soll. Nachdem ihm einige durch seine anwaltlichen Nachforschungen namentlich bekannt wurden, stellte er fest, dass es sich um gestandene, teils millionenschwere Akteurinnen des französischen Kunstbetriebs handeln sollte oder er sie nicht einmal flüchtig kannte - keine Spur einer irgendwie gearteten Abhängigkeit von ihm.

Die Banalität ist die Botschaft: WhatsApp-Nachricht von Sarah M. an König mit freundlich-hilfsbereiter Wegbeschreibung - nach dem angeblichen Übergriff im 'Grill Royal'. 

Kapitel VIII - Gefangen im eigenen Belastungseifer 

Drei Autorinnen verstanden sich als Ermittlungsbehörde

2019 einsetzende und andauernde Versuche der Zeit, zunächst per Umfrage unter den weiblichen Angestellten der König-Galerie Verfehlungen des Chefs auf die Spur zu kommen, waren vor Veröffentlichung des Artikels trotz erheblichen Belastungseifers erfolglos geblieben. 

Niemand kann der Zeit vorwerfen, sie habe keinen Aufwand betrieben, um König zur Strecke zu bringen. Nur waren ihre Methoden unprofessionell, rechtswidrig und ungeeignet. Oder sie suchten - theoretisch natürlich immer denkbar - an den falschen Stellen. Die Hamburger Redaktion erwies sich als Gefangene ihres eigenen zuvor beschlossenen Plans, ein fiktives Drehbuch zur Wirklichkeit werden zu lassen, und alsdann als unfähig, ihren Mißerfolg bei ihren Recherchen zum Anlass zu nehmen, ihre Arbeitsthese zu korrigieren. 

So blieben diese ohne nennenswerten Erfolg, jedenfalls im Sinne eines seriösen Journalismus. Entlastende Erkenntnisse sollten ohnehin nicht in eine abschließende Abwägung und Bewertung einfließen, ob man diese Story wirklich bringen kann und damit später vor Gericht durchkommt. 

Schon gar nicht fanden sich bis heute irgendwelche Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten des Galeristen. Nicht einmal ein Ermittlungsverfahren konnte das Blatt als Anlass für seine Verdachtsberichterstattung vorweisen. Einmal lag eine anonyme Strafanzeige gegen König vor. Das Verfahren wurde aber schnell wieder eingestellt, weil sich niemand gegenüber der Polizei zu erkennen geben wollte. 

Die drei Journalistinnen betätigten sich daraufhin selbst als Ermittlungsbehörde, scheiterten damit jedoch und vergaßen, das Verfahren einzustellen, als das spätestens am 30. August 2022 nach Besuch der Galerie geboten gewesen wäre. Statt dessen entschloss sich die Redaktion, den Artikel online zu stellen und zugleich in Druck für die Printausgabe vom 1. September 2022 zu geben.   

Die Zeit, dieses Bild ergibt sich aus dem nunmehr fertigen Puzzle aus tausend Einzelteilen, wollte sich den verlockenden Plan der dritten Co-Autorin und Story-Initiatorin Carolin Würfel (39) nicht kaputtrecherchieren, wie das Phänomen einer allzu gewissenhaften Auslegung journalistischer Grundregeln in der Branche genannt wird - eine Gefahr, von der im Falle des einstigen Flaggschiffs freiheitlichen Gedankengutes allerdings ungeachtet gegenteiliger Beteuerungen von Investigativ-Chef Holger Stark im Falle Johann König zu keinem Zeitpunkt die Rede sein konnte.  

'Der Spiegel' geschockt, als Mitarbeiterinnen Königs sich weigern, ihren Chef heimlich anzuschwärzen.

Kapitel IX - Drehbuch als Vorlage für Vernichtungsfeldzug

Jörg Wingers Vorfreude auf eine 'feministische Horrorserie'

Neben presse- und verfassungsrechtlichen Aspekten ist das Vorgehen der Zeit auch im Hinblick auf grundlegende Compliance-Regeln (die sich der Verlag selbst auferlegt hat) bemerkenswert. 

Carolin Würfel war zum Zeitpunkt der Publikation und noch bis vor kurzem mit dem Berliner Galeristen Alfons Klosterfelde (47) verheiratet, einem unmittelbaren Konkurrenten Königs, der sich möglicherweise im Spätsommer 2022 immer noch ärgerte über einen Jahre zurückliegenden, viel zu billigen Verkauf eines Kunstwerks an König. Anders als Klosterfelde hatte König den Marktwert des Bildes erkannt und zwei Jahre später zum vierfachen Preis weiterverkauft.

Ob Würfel ihre Beziehung 2017 oder 2020 oder spätestens 2022 der Redaktion offenbart hat, wissen wir nicht. Andererseits hätten die beiden Co-Autorinnen die persönliche Befangenheit auch mit einer 60-Sekunden-Recherche per Google selbst herausfinden können, hätten sie es wissen wollen. 

In der Folge verstösst die Zeit sogar gegen den Pressekodex des Deutschen Presserates, ein Regelwerk, mit dem sie selbst nur zu gerne raumgreifend wedelt und sich moralisch blitzsaubere Luft zufächelt, wenn es zum Beispiel seitenlang gegen Ex-Bild-Chefredakteur Julius Reichelt und den Axel-Springer-Verlag geht. 

Bereits der "Eindruck einer interessengeleiteten Veröffentlichung" könne der Glaubwürdigkeit und dem Ansehen der Presse schaden, heisst es dort in Paragraph 6. Weiter: 

  • Sofern aufgrund objektiver Anhaltspunkte ein Interessenkonflikt naheliegt, sollen betroffene Personen nicht an der journalistisch-redaktionellen Bearbeitung des jeweiligen Gegenstands mitwirken, es sei denn, der mögliche Interessenkonflikt wird gegenüber der Leserschaft offengelegt. 

Eine solche Offenlegung ist bis heute (25. Januar 2026, 22:00 Uhr) nach unserer Kenntnis mit keiner Silbe geschehen.

Von Carolin Würfel stammt auch jenes Treatment-Exposé (als Vorstufe eines dialoggenauen Drehbuchs, im Folgenden vereinfacht "Drehbuch") mit dem Titel "Kunststück", entstanden zwischen 2019 und 2020, das detailliert einen nach Folter und öffentlicher Demütigung zuletzt beinahe tödlichen Rachefeldzug gegen einen berühmten und erfolgreichen Berliner Galeristen namens "Fürst" beschreibt. 

Dieser Galerist "Fürst" ist laut Script ebenfalls körperlich behindert wie der seit dem elften Lebensjahr nach einem Unfall in der elterlichen Wohnung fast blinde Johann König. Leitidee: 

  • "Kunststück" bewegt sich zwischen schriller Extravaganz und kaltblütiger Rachsucht. Wir geben der beängstigenden, gleichzeitig irre schönen Überdrehtheit der Deutschen Kunstszene zum ersten Mal ein Leinwandgesicht. 

Bis ins Detail mit nur minimal verfremdeten Namen bei identischen Funktionen in Königs Galerie und der Berliner Kunstszene schildert die Fiktion der Autorin die zwei Jahre später tatsächlich absolvierten Etappen eines Versuchs der Vernichtung des Johann König.

Carolin Würfel gelang es, ihr 16-Seiten-Papier als Drehbuch-Idee an den kleinen UFA-Ableger Big Window Productions zu verkaufen, gedacht als Konzept für eine Mini-Serie, sechs bis acht TV-Folgen á 30 Minuten, ein "Thriller", wie sie es nannte, "inspired by true events". Geschäftsführer Jörg Winger überwies ihr nach unbestätigten Informationen für eine Reservierungslizenz 10.000,00 Euro und nannte sein Filmprojekt eine "feministische Horrorserie". 

Ob Würfel zuvor versucht hatte, exakt diese MeToo-Story über einen mächtigen, erfolgreichen und skrupellosen Galeristen beim Spiegel unterzubringen, wie Carolin Würfel selbst in ihrem Drehbuch andeutet, liess sich bislang nicht mit hinreichender Sicherheit herausfinden. Versucht hat sich das Hamburger Nachrichtenmagazin am Galeristen König auf jeden Fall.  

Carolin Würfel am 7. März 2024 in der Stadtbibliothek von Schwerin anlässlich des Internationalen Frauentages bei einer Lesung aus ihrem Buch 'Drei Frauen träumten vom Sozialismus' (Suhrkamp | Insel)

 

© Jens Peter Paul / Statement Media

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Kapitel X - Der Spiegel ließ die Finger von der Story 

MeToo-Expertinnen blitzten bei Königs Mitarbeiterinnen ab

Steffen Klusmann, seinerzeit Spiegel-Chefredakteur, verneinte die Frage, ob Würfels Angebot irgendwann auf seinem Schreibtisch landete. Sebastian Hammelehle, seinerzeit Kulturchef, und der amtierende Chefredakteur Dirk Kurbjuweit reagierten auch auf mehrfache Nachfrage nicht. 

Spiegel-Autorin Laura Backes und Kulturredakteurin Elisa von Hof fühlten bei mehreren Mitarbeiterinnen Königs per WhatsApp und Instagram vor, ob bei ihnen etwas an verdächtigen Beobachtungen oder Erfahrungen zu holen sein könnte, blitzten aber flächendeckend ab, reagierten vielmehr entsetzt auf die Antworten, wenn eine Frau von einer Weitergabe vertraulicher Insider-Informationen an das Blatt nichts wissen wollte, vielmehr Loyalität mit dem Chef bewies ("Hab' Johann deine Nummer gegeben. Er ist erreichbar. Frag ihn selbst!"). 

Auf unsere Anfrage im Oktober 2025 verweigerte Backes unter Hinweis auf Quellenschutz die Auskunft, frug aber verwundert zurück, wieso sich jemand für den Fall noch interessiere: "Da scheint mir doch das meiste längst geklärt." Jedenfalls beerdigte der Spiegel das Thema spätestens 2019; von ihm zu Johann König damals keine Zeile. Sicherlich eine der klügeren Entscheidungen des Magazins in den vergangenen zehn Jahren.     

Doch so schnell gab Carolin Würfel nicht auf. Kurze Zeit später gelang es ihr, ihren "Thriller" ein weiteres Mal zu verkaufen, sogar an ein ähnlich geeignetes Hamburger Medium und nunmehr endlich nicht nur als Film-Idee, sondern als vermeintlich wahre Berliner MeToo-Sensation. Und dieses Medium stellte ihr die etablierten Redakteurinnen Anne Kunze und Luisa Hommerich an die Seite, um ihr Drehbuch bis ins Detail in die Realität umzusetzen und "Fürst" Johann König in existentielle Not zu stürzen. 

Und das ging nach dem aktuellen Stand unserer Rekonstruktion so:

Was zum Zeitpunkt des Verkaufs des Drehbuchs noch fehlte, so detailliert es die Verkommenheit des Galeristen "Fürst" im übrigen auch bereits beschrieb, waren die angeblichen oder tatsächlichen Opfer seiner Übergriffe und ihre Namen im echten Leben - also der Kern der Anschuldigungen und die Beweise dafür.

Sie mussten erst noch gesucht und gefunden werden. 

Am besten mutige mißhandelte Frauen, die bereit sind, mit ihrem Namen und gerichtsfesten Beweisen öffentlich für Vorwürfe und Darstellungen gegen Johann König einzustehen. 

Daran sollte es allerdings, wie sich bald zeigte, erheblich und schmerzhaft mangeln, was das ganze knallige, schon praktisch zu drei Vierteln fertig getextet im Laptop auf den grossen Tag der Enthüllung wartende Investigativprojekt gefährdete. 

Die Unsicherheit wurde gelindert an dem Tag im Sommer 2022, an dem Zeit-Autorin Luisa Hommerich über Bande wieder an ihren zwei Jahre zurückliegenden Erstkontakt mit der heute 32 Jahre alten Architektin Sarah M. erinnert wurde. Dann ging es ganz schnell von null auf eins: Die Zeit teilte ihr die Rolle als an erster Stelle zu nennende Kronzeugin gegen den erfolgreichsten deutschen Galeristen zu, eingeleitet mit dem raunenden Satz: "Da ist zum Beispiel die Berliner Architektin...". 

Doch Sarah M. war kein "Beispiel" für viele gleichgelagerte Fälle - sie war die tragende Säule der Verdachtsberichterstattung, weil im Text dann vorwiegend nur noch Frauen anonym zitiert werden, die nicht einmal behaupteten, selbst von Königs angeblichem Verhalten betroffen gewesen zu sein. Sie lieferten lediglich Begebenheiten vom Hörensagen und angebliche Beobachtungen.  

Deshalb musste notgedrungen Sarah M. auch final als zentrale Opfer-Figur herhalten. Eine Vergewaltigung - laut Würfels eigenem Drehbuch unabdingbare Voraussetzung, um einem berühmten Galeristen garantiert letal an den Karren fahren zu können - konnte zwar auch sie nicht anbieten, aber doch immerhin einen Lippenkuss. Oder Wangenkuss. Oder Zungenkuss. Oder?

Nachdem keine weitere Frau bereit war, ebenfalls wenigstens ihren Vornamen öffentlich zu sagen, und auch keine schlimmere Verfehlung als jener angebliche Lippenkuss / Zungenkuss / Backenbussikuss im Grill Royal aufzutreiben war, hätte eine journalistischen Grundsätzen verpflichtete Redaktion das Projekt angesichts brüchiger Beweislage schon im eigenen Interesse schweren Herzens abgeblasen.

Abgeblasen insbesondere angesichts der für König und sein ganzes Leben abzusehenden Konsequenzen, die - wie im Artikel händereibend beschrieben - der Wochenzeitung von Anfang an klar waren, als sie mit geheucheltem Mitgefühl fragte: "Wie geht der Galerist mit den Anschuldigungen um, die das Zeug haben, seine Karriere zu beschädigen, möglicherweise sogar zu zerstören…?"

Klingelschild der ehemals gemeinsamen Berliner Wohnung von Autorin Würfel und Galerist Klosterfelde, fotografiert 2023. Laut 'Zeit'-Verlagssprecherin lebte das Paar im Dezember 2022 in Trennung.   

 

Foto: Jens Peter Paul / Statement Media

Alle Rechte vorbehalten

Kapitel XI: Zeitzünder auf zwei Jahre eingestellt

"Die Zeit hätte diesen Text nicht drucken dürfen"

Die Karlsruher Gerichte sagen in ständiger Rechtsprechung: Je gravierender die absehbaren Folgen für das Objekt des Recherche, desto höhere Anforderungen sind zu stellen an Substanz, Qualität und Beweiskraft der Verdachtsberichterstattung.  

Nicht so Die Zeit. Sie entschied: Sarah M. und ihre Schilderung genügen als Fundament, den Rest bauen wir - so das sich nach unseren Recherchen zeigende Bild - mit Hilfe unserer Rechtsabteilung drumherum. Diese Geschichte lassen wir uns von niemandem mehr kaputtmachen oder zerreden. Dazu ist unser "Kunststück"-Drehbuch viel zu verführerisch. 

Im übrigen: Man kennt diese Typen doch. Es muss etwas dran sein - der Rest findet sich nach der  Veröffentlichung durch Anrufe weiterer Opfer, von denen wir jetzt noch gar nichts ahnen. 

Entsprechende Aufrufe an Frauen, sich ihr diskret anzuvertrauen, postete Hommerich auf Instagram noch am Tag der Erstveröffentlichung des Artikels nach dem Prinzip: Erst einmal etwas behaupten - die Beweise finden sich dann schon. 

Klappt sogar manchmal, aber beileibe nicht immer. Poker, hochriskant für alle Beteiligten.    

Die Urfassung eines Drehbuchs als Leitfaden für eine Story, die mit Zeitzünder in der Kunst- und Kulturszene zwei Jahre später wie eine Bombe einschlagen sollte und Johann König zwang, die Hälfte seiner Belegschaft zu entlassen, weil er mehr als die Hälfte seiner Künstler auf Grund einer blossen Verdachtsberichterstattung verlor und zu internationalen, für sein Geschäft existentiell wichtigen Messen nicht mehr eingeladen wurde, seine Kirchengalerie von einem Tag auf den anderen nicht mehr für Firmenevents gebucht wurde und auch wichtige Kooperationen für Publikationen gekündigt wurden. 

Die bereits gedruckte Erstauflage einer Übersetzung seiner Autobiografie "Blinder Galerist" in englischer und koreanischer Sprache wurde eingestampft, weil der Verlag den Vertrag unter Hinweis auf den Zeit-Artikel aus vermeintlich wichtigem Grund kündigte.

Einem florierenden Mittelstandsunternehmen in einem nicht eben von Reichtum geprägten Kreuzberger Kiez brachen über Nacht reihenweise die Pfeiler und die Einnahmen weg. 

Ein einzigartiger Vorgang in der Mediengeschichte der Bundesrepublik, der einen ebenso einzigartigen Schaden anrichtete.

Durch eine aufsehenerregende Recherche von Sören Kittel in der Berliner Zeitung ("Die Zeit hätte diesen Text nicht drucken dürfen") flog im November 2022, also drei Monate nach der Veröffentlichung des streitgegenständlichen Artikels, der Zusammenhang zwischen Würfels Drehbuch und Würfels Zeit-Text auf. 

Winger, nach eigenen Angaben zuvor arg- und ahnungslos, ließ spätestens jetzt das Kleinserienprojekt fallen und erschien persönlich bei Johann König, um den Vorgang zu bestätigen und zu klären. König heute ohne Groll: "Der Jörg Winger ist ein guter Typ." 

Carolin Würfel hat also ihren mehr als zwei Jahre alten Plan der Demütigung und der Rache an Johann König im Spätsommer 2022 mit Hilfe der Zeit offline und online eins zu eins umgesetzt, mit dem Konzept zuvor aber bei einem renommierten Filmproduzenten noch 10.000,00 Euro erlöst. 

In einfacher Sprache: Johann König wurde von der Zeit vor fast dreieinhalb Jahren nach einem frei erfundenen Drehbuch einer jungen Feministin und - wie zu zeigen sein wird - Expertin für anonyme und belegfreie Anschuldigungen fertiggemacht. 

Und das bislang, abgesehen von den Scherereien mit der Polizei, ohne wirklich einschneidende Konsequenzen für die drei Urheberinnen und diese einst renommierte Hamburger Wochenzeitung - alles aus mit Blick auf die Folgen auch für das Ansehen des Blattes in seinem 80. Jahr völlig rätselhaften Motiven. 

Knapp drei Monate nach der Publikation der 'Zeit' deckte Sören Kittel den Zusammenhang auf zwischen Würfels Drehbuch und den Beschuldigungen, die Königs Galerie vernichten sollten. Reaktion der 'Zeit': Pampige Antworten einer Verlagssprecherin. 

 

Screenshot: Berliner Zeitung vom 25. November 2022, abgerufen am 25. Januar 2026.

Kapitel XII - Zehn Namen auf einem Zettel

"Wir wissen es - soll das Journalismus sein?"

In Diktion und mit mehr denn je dürftiger Beweislage, aber in den Folgen für das Ansehen Königs identisch, steht der Artikel nach einigen (für die Durchschnittsleserin nicht erkennbaren und inhaltlich nicht erläuterten) Korrekturen und Kürzungen - jede einzelne mit riesigem Aufwand, -zig Abmahnungen, fünf Anträgen auf Einstweilige Verfügung und vier Beendigungserklärungen der Beklagten von Rechtsanwalt Bergmann gegen seinen Widersacher Nabert gerichtlich durchgesetzt - bis heute online.  

Vollends erratisch wirkt das Handeln dieser Redaktion, wenn man einen acht Jahre alten Artikel der Carolin Würfel und eine darauf folgende Wutschrift der Journalistin und Crime-Autorin Sabine Rückert vom November 2017 aufruft, damals noch stellvertretende Chefredakteurin. 

Rückert bescheinigt der Kollegin Würfel vor versammelter Leser- und Kollegenschaft, nicht mehr alle Tassen im Schrank zu haben, wenn sie in einem "Offenen Brief" der Zeit zu einem Rundumschlag gegen die Männer der Berliner Kunst- und Kulturszene ansetzt, in der es von Vergewaltigern und Frauenschändern nur so wimmele. 

Täter, Orte, Opfer, Daten nannte Würfel nicht, obwohl sie zehn Namen auf einem Merkzettel notiert habe, eines Gastronomen, eines Verlegers, eines Anzeigenverkäufers, eines Schriftstellers, eines Herausgebers, eines Galeristen.

Fassungslose Reaktion der Kollegin Rückert zwei Tage später: 

  • Soll das Journalismus sein? Im Text "Wir wissen es" verdächtigt die Autorin Carolin Würfel Berliner Kulturschaffende, Sexualdelikte an Frauen begangen zu haben. Beweise dafür legt sie nicht vor. 

Würfel habe damit alle Grundregeln des Journalismus "für Effekthascherei außer Kraft gesetzt" und jene, die das Stück redigiert und betreut haben, laut Rückert "genauso". Verbrechen zu verfolgen und zu bestrafen, sei "Sache der Justiz. Nicht der Autorin Würfel." 

Fazit: "Würfels Text ist Aktivismus, kein Journalismus." 

Schon das 2017 ein bis heute einmaliger Vorgang in der Geschichte des Blattes, Aktion und Reaktion nach wie vor mühelos aufrufbar. Eine Autorin, so Rückerts Wahrnehmung, dreht durch und die verantwortliche Redaktion gleich mit. Zusammen treten sie einfachste Regeln des Berufs mit Anlauf in die Tonne. 

Fünf Jahre später dann ungehindert und von den Verlegern bis heute ignoriert, von den Anwälten der Zeit seither mit Zähnen und Klauen und allen denkbaren rhetorischen und juristischen Tricks verteidigt: Würfels Coup gegen Johann König. 

Der Galerist Alfons Klosterfelde und die Autorin Carolin Würfel als Paar.  

Kapitel XIII - Königs Anfänge am Rosa-Luxemburg-Platz

Im Zug wg. documenta eingeschlafen und Abiturprüfung verpasst

Schon bald nach Eröffnung seiner ersten, vergleichsweise winzigen Galerie 2002 am damals noch abgeranzten Rosa-Luxemburg-Platz mit einem keineswegs üppigen Familienkredit als Startkapital hatte Johann König eine endlose Zahl an Neidern in der Hauptstadt. 

König startete in Berlin-Mitte mit seinen knapp 21 Jahren unter prekären Verhältnissen noch vor seinem Abitur an der Marburger Blindenschule. 

Dieses musste er mit einem halben Jahr Verspätung nachholen, weil er am Vorabend der eigentlichen Prüfung am 13. Juni 2002 unbedingt in Kassel die Eröffnung der documenta 11 miterleben wollte, die Nacht durchmachte, im Zug zurück nach Marburg aber einschlief und - die Deutsche Bahn legte damals noch längere Strecken am Stück zurück - erst 220 Kilometer weiter südlich in Karlsruhe wieder aufwachte und nur mit viel Mühe einen gutmütigen Arzt fand, der ihm für seine Schule eine plötzliche Erkrankung attestierte, sonst wäre es mit dem Reifezeugnis für ihn ganz vorbei gewesen - in jener Marburger Einrichtung, die ihm nach eigenem Bekunden neue Zuversicht gab und ihm so das Leben rettete.   

Gut zwei Jahrzehnte später weiss der Mann von Bekundungen des Mitgefühls aus der Branche für den Belastungseifer der Wochenzeitung nicht zu berichten. Vielmehr war die Konkurrenz im Herbst 2022 sehr darauf bedacht, bei der Verteilung der Beute, also der Künstler, die seine Galerie in Reaktion auf die Zeit-Story verließen oder noch dank öffentlichen Mobbings wegen Unterstützung eines angeblichen "Vergewaltigers" verlassen sollten, nicht leer auszugehen. 

Bis heute versucht das Blatt den Eindruck zu erwecken, das "Kunststück" habe zu keinem Zeitpunkt eine Rolle bei der Erarbeitung und Veröffentlichung des Artikels gespielt, ja in Wirklichkeit habe Carolin Würfel mit der ganzen Geschichte so gut wie nichts zu tun - obwohl sie unverändert ganz oben als Co-Autorin genannt wird. 

Silvie Rundel, Leiterin Unternehmenskommunikation des Zeit-Verlags, am 25. November 2022 als Reaktion auf einen Fragenkatalog der Berliner Zeitung zu grundlegenden Fragen der Compliance im vorliegenden Fall: 

  • Die Recherche wurde im Investigativressort der ZEIT geführt, dem Carolin Würfel nicht angehört. Frau Würfel war an einigen, aber nicht allen Recherchegesprächen als freie Mitarbeiterin beteiligt. Sie hat den Artikel nicht verfasst, noch war sie bei der Produktion anwesend. Mit dem anonymen Brief von 2019 hat sie nichts zu tun. Sie hat auch nichts über Kunstwerke geschrieben, die in Alfons Klosterfeldes Galerie ausgestellt sind. Im übrigen lebt sie von ihrem Ehemann in Trennung.   

Infolgedessen, so die Conclusio der Reaktion des Verlags, sei es auch völlig gleichgültig, ob die Redaktion die Geschichte der Rache am Galeristen "Fürst" im "Kunststück" vor der Veröffentlichung des Artikels gekannt habe - was aber natürlich für die interessierte Öffentlichkeit und nun auch für das Hamburger Landgericht wichtig wäre zu wissen. 

Auf entsprechende Fragen von uns reagierten Herausgeber Florian Illies und Chefredakteur Giovanni di Lorenzo bis heute nicht.

Würfel selbst ließ die an eine UFA-Tochterfirma verkaufte Fiktion einer öffentlichen Zerstörung des Berliner Galeristen "Fürst" von ihrem Anwalt Sebastian Gorski im Dezember 2022 als für Dritte irrelevantes internes Arbeitspapier kleinreden, das mit König oder dem Zeit-Artikel oder überhaupt irgendwas mit irgendwem nichts zu tun habe. 

Derartige Darstellungen sind schon insofern wenig glaubwürdig, als Co-Autorin Luisa Hommerich in ihrer eidesstattlichen Versicherung vom 22. September 2022 (drei Wochen nach Veröffentlichung des Artikels) beteuert hatte, sie habe "gemeinsam mit Carolin Würfel seit 2019 zu dem Thema angebliche sexuelle Belästigungen durch Johann König recherchiert". Sie hätten sich "gegenseitig auf dem Laufenden" gehalten und "auch unsere Notizen aus Interviews und Gesprächen miteinander" geteilt. 

Den Rest beleuchtet demnächst unsere Übersicht, welcher fiktive Name mit welcher fiktiven Funktion in Würfels Drehbuch zu welcher real existierenden Person gehört mit welcher tatsächlichen Funktion. Hier den unmittelbaren Zusammenhang zu bestreiten, ist schlicht schizophren.

Die Marburger Blindenschule in einer hr-Reportage von 1962. Um ein Haar hätte dort Johann König sein Abitur vermasselt. Anstatt sich wie ein normaler Schüler auf die nach unendlichen Mühen erreichte Prüfung vorzubereiten und früh schlafen zu gehen, fuhr er am Vorabend mit dem Zug 98 Kilometer nach Kassel, weil er die Eröffnung der documenta 11 miterleben wollte. Das hatte fatale Folgen.  

 

Szenenfoto: Hessischer Rundfunk / hr Retro

Kapitel XIV - Urteil aus einem Paralleluniversum

Stefan von Holtzbrinck: 'in dubio pro reo'

Chefredakteur Giovanni di Lorenzo, CEO und Ex-Medienmanager des Jahres Rainer Esser, beide stets unterwegs mit hohen moralischen Ansprüchen an die Branche und das eigene Produkt bei gleichzeitiger Klage über verrohte Sitten der Gesellschaft insgesamt, und mit ihnen Eigentümer und Verleger Stefan von Holtzbrinck zeigen sich ungeachtet der hier dargelegten Tatsachen bis heute unbeeindruckt von jeglicher Kritik und lassen den Artikel in der für König unverändert verheerenden Wirkung online. 

Es ist derselbe Verleger von Holtzbrinck (62), geschätztes Vermögen zuletzt 4,8 Milliarden Euro, der vor zwei Monaten die Wiederaufnahme des wegen unbewiesener MeToo-Vorwürfe im Februar 2024 ausgesonderten Professor Yascha Mounk ("Wie der Populismus den Rechtsstaat bedroht") in den Herausgeberrat der Zeit durchsetzte. 

Begründung: Mounks Universität habe kein Fehlverhalten ermitteln können; überdies habe er den Vorwurf in allen Punkten bestritten (anders als im Falle König war dieser strafrechtlich relevant). 

Stefan von Holtzbrinck, mit Blick auf seine feministisch dominierte Redaktion fast entschuldigend und nur auf Widerruf: "Wir haben es uns nicht leicht gemacht, gerade weil der Vorwurf so gravierend ist. Der Grundsatz 'in dubio pro reo', im Zweifel für den Beschuldigten, muss aber – bis zum Beweis des Gegenteils – in einer Zivilgesellschaft Anwendung finden können."

Jeden Morgen, so schilderte es Stefan von Holtzbrinck kürzlich in einem Interview, stehe er mit dem wunderbaren Privileg auf, sich selbst mit Blick auf die ganze publizistische Arbeit der Holtzbrinck Publishing Group folgende Frage stellen zu dürfen: "Wie können wir einen Beitrag zu einer besseren, gerechteren Gesellschaft leisten?"

Stefan von Holtzbrinck, wahrscheinlich der erfolgreichste Verleger Deutschlands, mehrfacher Milliardär und nach eigener Darstellung sehr bedacht auf Anstand in der Medienbranche und im eigenen Konzern. 

 

Foto: holtzbrinck.com

Die online auffindbaren Fotos von ihm lassen sich an einer Hand abzählen. Ein offizielles Porträt mit einer vernünftigen Auflösung existiert nicht. Obwohl mit maximaler publizistischer Macht ausgestattet und diese auch sehr gerne nutzend, um die Welt jeden Tag ein Stückchen besser zu machen, meidet er selbst jede Publizität, sondern wirkt lieber im Verborgenen - und das nicht nur, um nicht Kriminelle anzulocken. Es schützt ihn auch vor Kritik an seinem Handeln.    

Kapitel XV - 1,3 Millionen für 13 verlorene Jahre

Worauf kommt es Richtern an - Bemühen oder Beweise?

Aus dem vom Hamburger Landgericht für die Millionenklage Königs vergebenen Aktenzeichen könnte man schließen, dass bei der dortigen Pressekammer mittlerweile im Schnitt alle zwölf Stunden per beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) eine neue Klageschrift eingeht, Wochenende und Feiertage inbegriffen. 

Für die Bearbeitungsdauer lässt das Böses ahnen - und die Lage könnte irgendwann sogar Gegenmaßnahmen des Gerichts provozieren im Hinblick auf seine bundesweite Anziehungskraft auf alle, die sich von Medien offline und online schlecht behandelt sehen, dank des sogenannten fliegenden Gerichtsstands auch unabhängig - anders als im Falle Johann König ./. Die Zeit - vom tatsächlichen Sitz des jeweiligen Gegners. 

Der 24. Kammer wird so ihr international anerkannt hoher Standard, erkennbar unter anderem an immer wieder überragender Analysekraft, wenn es um die sprachliche und in der Folge juristische Deutung von Formulierungen und Texten geht, zum Verhängnis. 

Juristen aller Lager beobachten schon seit einiger Zeit gespannt, wie sich das auf die Beschlüsse und Urteile dieser Pressekammer auswirken wird - sprich: ob mit diesen demnächst auf Kläger abschreckende Wirkung erzielt werden soll. 

Ein erstes Indiz für solche Bemühungen einer Burn-out-Vermeidung könnte das Hamburger Urteil darstellen, das den Aktivisten von Correctiv - Recherchen für die Gesellschaft für dessen Behauptung eines "Masterplans zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" eine zulässige "Meinungsäußerung" zubilligte, obwohl es eine Tatsachenbehauptung war und auch als solche von ARD, ZDF und etlichen Qualitätsmedien verstanden wurde, was diesen dann reihenweise von anderen Gerichten mangels schlüssiger Beweise für die Correctiv-Darstellung mit hohen Kosten um die Ohren gehauen wurde. 

Selbst wohlmeinende, dem linksgrünen Lager keineswegs abgeneigte Juristen bezeichnen die jüngste Hamburger Entscheidung als regelrecht absurd, "vorsätzliche Realitätsverweigerung" und "stammend aus einem Paralleluniversum" (Legal Tribune Online). 

Auch für Johann König bedeutete eine Tendenz der Abkehr von Tatsachen und Lebenswirklichkeiten hin zu vermuteten Antizipationen, sollte sie sich bewahrheiten, nichts Gutes. 

Das deutsche Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht und die darauf fußende Rechtsprechung gelten im weltweiten Vergleich ohnehin als heillos unterentwickelt, wirr und widersprüchlich, somit dringend reformbedürftig. 

Geschädigte haben in aller Regel gleich drei Gegner: Das Gesetz, das Gericht und die Beklagte mit oft unbegrenzter Finanzkraft und Ausdauer - und damit vom ersten Moment an miserable Karten.  

Wenn der TV-Wetterexperte Jörg Kachelmann für existenzvernichtende und freiheitsberaubende Falschdarstellungen mit 635.000 Euro abgefunden wird, nicht einmal einem Drittel der von ihm verlangten Summe, eine Frau für den Verlust ihres linken Armes, weil ihr ein Autoverleih eine verkehrsunsichere Schrottkarre vermietet hat, nach ewigem Rechtsstreit bis zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit 90.000,00 Euro plus 160,00 Euro Monatsrente abgespeist wird oder der Hausmeister Manfred Genditzki 13 Jahre im Gefängnis saß für einen Mord, den er nie begangen hat, und der Freistaat Bayern das im Vergleichswege mit 1,31 Millionen Euro auszugleichen gedenkt, sind das nur die prominentesten Fälle mit Summen, die jeder US-Richter für eine Verwechslung hielte, um den Faktor tausend. Milliarden geschrumpft zu Millionen, Millionen zu Tausendern. 

Auszug aus einer anwaltlichen Analyse des 'Thriller'- Drehbuchentwurfs der Carolin Würfel mit dem Titel 'Kunststück'

 

 

© Jens Peter Paul / Statement Media

Kapitel XVI - Verleger werden diese Klage genau beobachten

Die 'Zeit' macht mit Hass-und-Hetze-Aktivistinnen gemeinsame Sache

Ganz heikel wird es, sollte eine sich verbreitende Rechtsauffassung, nach der es im Medien- und Schadenersatzrecht nicht mehr auf Tatsachen ankomme, sondern lediglich auf die Sorgfalt und Professionalität des Mediums bei der ursprünglichen Recherche, übergreifen von Eilverfahren (mit ihren eher oberflächlichen Prüfungen und geringen Beweisanforderungen) auf Hauptsacheverfahren, wenn es ans Eingemachte geht und die Parteien (bisher) vollen Beweis antreten müssen. 

Man stelle sich vor, die nun für Johann Königs Klage zuständige Vorsitzende Richterin Kristina Feustel werde - aus welchen Gründen auch immer - auf die Idee kommen, nicht die Substanz der von der Zeit vorgelegten Beweise für ein Fehlverhalten des Johann König in den Mittelpunkt zu stellen, sondern sich auf die Frage konzentrieren, ob Anne Kunze, Luisa Hommerich und Carolin Würfel die ihnen bis zum 30. August 2022 gegebenen Möglichkeiten der Recherche hinreichend ausgeschöpft haben. 

Anders formuliert: Ob sich die drei Autorinnen genug Mühe gegeben haben, be- und entlastende Beweise für angebliches Gefummel, zudringliche Küsse, Ausnutzung eines Machtgefälles, sexistische Sprüche oder körperliche Bedrängungen zu finden bis hin zu Streichen über den Rücken. 

Antwort im vorliegenden Fall, wie oben dargelegt: Sie haben drei Jahre mit hohem Eifer gesucht und trotzdem nichts Handfestes gefunden, schon gar kein Opfer mit einer plausiblen und hinreichend belastenden und belastbaren Darstellung.

Sollte das Bemühen um Resultate der Hamburger Pressekammer im Ergebnis genügen, dann wird es demnächst für das gesamte deutsche Medienrecht schwierig. 

Und es zeigen sich bereits entsprechende Zeichen an der Wand. 

Im Ermittlungsverfahren gegen Carolin Würfel unter anderem wegen des Tatvorwurfs der üblen Nachrede (§ 186 StGB) vertrat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg die Meinung, nicht Würfel müsse Königs Schuld beweisen, sondern König seine Unschuld. Maßgeblich sei im vorliegenden Fall alleine Würfels Wissenstand bei Drucklegung des Artikels gewesen, nicht spätere Erkenntnisse. Zudem sei Königs Unschuld durch die bisherigen Ermittlungen gegen alle möglichen Zeit-Zeuginnen ja gerade nicht belegt. 

Im weiteren Zusammenhang mit dem zunächst nur lokal kursierenden anonymen Hetz-Flugblatt von 2019 und dessen - wiederum dank Würfel - anschließende weltweite Publikation konnte Staatsanwalt Phillip Marx-Massaro, eine junge Nachwuchskraft im Hamburger Justizdienst, die laut LinkedIn erst vor einem Jahr ihre Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit feierte, ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung wegen Störung des Rechtsfriedens über den Lebenskreis von Johann König hinaus nicht erkennen, wie er in seinem Zurückweisungsbescheid vom 25. August 2025 mitteilt. 

Die Berliner Kunstszene, so Marx-Massaro, habe den Inhalt des "Brandbriefs" ja ohnehin schon gekannt, als ihn die Zeit zum Aufmacher machte. 

König möge Würfel privat verklagen; dieser Weg stehe ihm unverändert offen. 

Fazit: Sollten demnächst auch Gerichte die subjektiven Aufklärungsmöglichkeiten zum Zeitpunkt der Entstehung des Artikels zum Maßstab machen, wie es Feministinnen seit langem fordern, weil sonst auch in Zukunft viel zu viele Männer unbehelligt davonkämen, und grundsätzlich den Opfern oder - wie hier - den sich als Vertreterinnen der Opfer begreifenden Journalistinnen geglaubt werden, anstatt sich in der Verhandlungsführung und Urteilsfindung auf die tatsächlichen und als solche auch beweisbaren Ereignisse zu stützen, geschähe ein gravierender Paradigmenwechsel, der mehr abräumt als die - siehe oben - ohnehin von mehreren Seiten unter schwerem Beschuss stehende Unschuldsvermutung, was in der durchgreifenden und heute schon historisch zu nennenden Feminisierung der deutschen Justiz eine wichtige Ursache hat.

So war erwähnter Staatsanwalt Marx-Massaro bei seiner Verbeamtungs-"Lebenslang"-Feier in Hamburg einer von ganz wenigen Männern in einer grossen Gruppe junger Juristinnen.    

Und nachdem die Zeit dank Methoden, die Gefühle und gefühlte Begebenheiten statt echter und beweisbarer Tatsachen ins Zentrum stellen, als einzige große deutsche Medienmarke in einem kriselnden Markt wiederum steigende Auflagen- und Abonnementenzahlen vorweisen kann, wird sie der gesamten Branche mehr denn je als Vorbild und Beispiel dienen, wie man es machen muss, um vor allem auch junges Publikum zu gewinnen und auf mittlere Sicht als Verlag zu überleben.

Deutschlands Verleger und Journalisten werden genau hinschauen:

Giovanni di Lorenzo, Sunnyboy und Medienliebling mit international bewundertem Auflagenerfolg mitten in der schlimmsten Zeitungskrise seit Kriegsende, macht gemeinsame Sache mit einer notorischen Hamas-Freundin und Israel-Hasserin und einer Aktivistin, die ihren Männerhass zum Geschäftsmodell gemacht hat und so zugleich ihre Allmachtsphantasien auslebt. Für Verleger Stefan von Holtzbrinck alles kein Problem. Hauptsache, die Klickzahlen stimmen.

In anderen Worten: 

Wenn dieses Ding der Zeit durchgeht, dann geht ab jetzt alles durch. 

Eine von rund 500 Quellen dieses Dossiers: 'Blinder Galerist', Autobiografie von Johann König und Daniel Schreiber, Ullstein-Taschenbuch

 

© Jens Peter Paul / Statement Media

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