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Rechtsstreit um Geschäfte der Quandt-Schwestern:
Hat das Family Office eine Stiftung falsch beraten?

Krise von Private Equity Thema vor dem OLG Frankfurt am Main

Frankfurt am Main, September 2026 - Im Berufungsverfahren der gemeinnützigen Karg-Stiftung gegen das Family Office der Harald Quandt Trust GmbH in Bad Homburg (HQ Trust) vor dem Frankfurter Oberlandesgericht rüsten sich die streitenden Parteien in diesen Tagen für die Beweisaufnahme. Bereits die erste mündliche Verhandlung vor drei Monaten lieferte interessante Einblicke in die Welt des Harald-Zweiges der Familie Quandt und ihren Umgang mit fremden Millionen mittels ihrer Private-Equity-Unternehmen.

Der 10. OLG-Senat in Frankfurt am Main am 19. Juni 2026: Beisitzerin Dr. Betina Voit, Vorsitzender Dr. Jens-Peter Kreiling und Beisitzer Matthias Arz. Ganz rechts Stiftungsvorstand Trutz Rendtorff für die Klägerin.

© Statement Media GmbH / Jens Peter Paul

Der Umgang des Harald Quandt Trust mit Stiftungsgeldern ist seit sieben Jahren streitbehaftet: Die Karg-Stiftung verlangt vom Unternehmen der Gabriele Quandt (74), ihrer verbliebenen drei Schwestern und ihrer in verantwortliche Positionen aufgerückten Söhnen und Neffen Schadenersatz bis zu 73 Millionen Euro wegen einer – so ihr Vorwurf – grundlegend falschen Anlagestrategie seit 2012 und stark überhöhter Kosten (Aktenzeichen 10 U 71/24).

"Grob pflichtwidrig" habe die HQ Trust GmbH sechs Jahre lang bis zu einem Drittel des Stiftungsvermögens in illiquide und viel zu riskante Private-Equity- und Private-Debt-Fonds geleitet und für diese Fehlleistungen auch noch überhöhte Provisionen und Gebühren kassiert - mit der Folge, so die Berufungsschrift, dass bis zur Kündigung der Geschäftsbeziehung zum 31. Dezember 2018 sogar die Gemeinnützigkeit der Stiftung in Gefahr gewesen sei "bei bis heute miserabler Performance vieler Investments bis hin zum Totalausfall" (Stiftungsvorstand Trutz Rendtorff).

Unberechenbare Zahlungspflichten der Klägerin gegenüber der Beklagten wirkten, weiterer zentraler Kritik- und Klagepunkt der Stiftung, bis heute nach und möglicherweise sogar noch bis in die 30er Jahre hinein. Es habe, so Rendtorff weiter, bei HQ Trust ein "System des Mitverdienens auf allen Ebenen" gegeben, "zu einem Vielfachen der marktüblichen Vergütung".

Spätestens seit 2014 habe von der "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes keine Rede mehr" sein können, so Rendtorff im Gerichtssaal, denn HQ Trust habe der Karg-Stiftung über die bereits vorhandenen langfristigen und illiquiden Beteiligungen hinaus 29 weitere gleichen Charakters mit einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren empfohlen.

Niemand könne der Stiftung heute sagen, was solche Anlagen aktuell eigentlich noch wert seien. Private Equity stecke wie 2006 in einer schweren Krise, „die Vermögenswerte sind nur mit hohen Abschlägen veräußerbar", einzig die Gebühren für die Manager der Fonds, von HQ Trust und HQ Capital würden weiter laufen und dabei bisherige etwaige Erträge wieder verbrauchen. Rendtorff: "Ein Ende ist nicht abzusehen."

"Anlagestrategie für Stiftung ungeeignet"

Der Stiftungsvorstand präsentierte dem Gericht ein Gutachten des Finanzwissenschaftlers Professor Ludovic Phalippou (Universität Oxford), nach dem die Anlagestrategie der Beklagten insbesondere für eine gemeinnützige Stiftung "in jeder Hinsicht absolut ungeeignet" gewesen sei. Es sei, so Trutz Rendtorff, "mindestens grob fahrlässig gewesen", einen bedeutenden Teil des Stiftungsvermögens "in Hochrisikofonds zu leiten" bei zugleich einer "extrem hohen laufenden Vergütung von HQ Trust für den Vertrieb".

Jede weitere Investition habe dieses Risiko sogar noch erhöht, anstatt es zu streuen, "zuletzt mit dem Ergebnis eines Klumpenrisikos". Rendtorffs Fazit: "Von einer konservativen Strategie - wie von der Karg-Stiftung vorgegeben - kann absolut keine Rede sein."

In der Verhandlung war die Beklagte unter anderem neben Anwälten der Kanzlei HengelerMueller auch persönlich vertreten durch die Geschäftsführer Jochen Butz und Christian Stadtmüller sowie in den Reihen der Zuschauer als Vertreter der Familie Joshua-David Rosenblat (36) und Philipp Geller, Neffe von Gabriele Quandt.

Eine Reihe von Fragen und Anfragen an HQ Trust GmbH blieb bisher unbeantwortet. Gabriele Quandt ließ ausrichten, die Beklagtenseite werde "zum jetzigen Zeitpunkt nichts dazu sagen".

Ebenfalls ohne Reaktion blieb eine Anfrage an den Fußballer Oliver Bierhoff (57), der sich laut manager magazin vor drei Jahren mit einem Engagement bei Ex-HQ-Trust-Managern und deren 2020 gegründeter Firma FINVIA - von der noch die Rede sein wird - eine blutige Nase geholt hat.

HQ Trust: "Renditeerfolg unbestritten"

Vor Gericht bestreitet die Beklagte, die Stiftung falsch beraten zu haben. Die Stiftung sei auch nicht "beratungsbedürftig" gewesen. Die Vorgabe einer Quote bis zu 20 Prozent "Beimischung" von Private-Equity-Produkten stamme vom damaligen Stiftungsrat der Klägerin. Der tatsächlich investierte PE-Anteil habe nur maximal 15,24 Prozent betragen, "korrekt gerechnet" im Jahr 2019 sogar nur elf Prozent, so die Erwiderung der Beklagten auf die Darstellung der Klägerin. Eine "erhebliche Diversifizierung" habe darüber hinaus jedes "Totalausfallrisiko maßgeblich reduziert".

Ein angeblich sich jetzt realisierendes Klumpenrisiko, so die Verteidigungslinie von HQ Trust weiter, habe es nie gegeben. Gleich zu Beginn habe man die handelnden Personen auf der Gegenseite "ausreichend aufgeklärt". Insgesamt sei der "Renditeerfolg unbestritten".

Christian Stadtmüller, CFO und COO von HQ Trust: "Die Anlagen haben sich hervorragend entwickelt. Hier wird eine Schimäre aufgebaut. Die Klägerin hat alleine im vergangenen Jahr 1,8 Millionen Euro zurückbekommen."

Kläger Rendtorff hält dem entgegen, nach 14 Jahren sei "gerade einmal Geld getauscht“ worden. Die Stiftung habe nach Inflationsbereinigung nicht einmal ihre investierten Summen zurückerhalten, und das in einer Zeit, in der der breite Aktienmarkt zweistellige Renditen pro Jahr erzielt habe. Die Erträge seien nicht beim Investor, "sondern beim Manager, HQ Trust und den Schwesterunternehmen geblieben". Sie hätten risikolosen Ertrag vereinnahmt und die gemeinnützige Stiftung habe "die Zeche gezahlt".

Rendtorff: "Die bis jetzt nicht veräußerbaren Restwerte in den auf unbestimmte Zeit weiterlaufenden Fonds können nach derzeitiger Marktlage nicht zu den ausgewiesenen Werten realisiert werden, die Kosten laufen unterdessen." Die Kosten müsse die Allgemeinheit tragen, da der Stiftung nun dieses Geld für dringend erforderliche Bildungsprojekte fehle. Viele der Projekte der Stiftung trage anteilig der Staat als Kooperationspartner.

Vier Stunden lang arbeitete der 10. Zivilsenat des OLG unter Vorsitz von Dr. Jens-Peter Kreiling mit Dr. Betina Voit und Matthias Arz als Beisitzern am 19. Juni im Rahmen der Erörterung der Sach- und Rechtslage nicht nur die allseits mit allerlei Pulverdampf und Emotion vorgetragenen Konfliktlinien heraus, sondern erkundete vom ersten Moment an auch Chancen und Voraussetzungen einer einvernehmlichen Lösung, denn – so der Vorsitzende – "es gibt ja auch noch den BGH".

Kreilings darin verpackte Botschaft: Wenn wir hier nicht alle zusammen unsere Zeit verschwenden wollen und insbesondere die des Gerichts, dann brauchen wir einen wie auch immer gearteten rechtskräftigen Vergleich.

Senat erwartet Kompromissbereitschaft

Bis 25. September haben die insgesamt zwölf Anwälte nun Zeit, unter dem Eindruck des ersten Termins und des dort Gesagten neue Schriftsätze einzureichen und ihre Darstellungen zu untermauern. Vier Wochen später, am 23. Oktober, will das Gericht eine Entscheidung verkünden. Erwartet wird ein Beweisbeschluss, eventuell ergänzt durch gerichtliche Hinweise an die Parteien.

An solchen war allerdings bereits zum Auftakt kein Mangel. Der Senat erwartet offensichtlich von allen Beteiligten Bewegung, Realitätssinn und Kompromissbereitschaft. Eine erneute Niederlage der Stiftung wie vor zweieinhalb Jahren vor dem Frankfurter Landgericht mit kompletter Klageabweisung (Aktenzeichen 2-21 0 28/21 - Urteil vom 30. Januar 2024) ist also nach jetzigem Stand des Verfahrens unwahrscheinlich.

Gericht hat gegen Berufung keine Einwände

Gegen die Zulässigkeit der Berufung bestehen laut Senat keine Bedenken. Wichtig mit Blick auf alle Haftungsfragen: "Wir halten fest: Anlagevermittlung war es nicht, also eher Anlageberatung."

Und weil das so ist nach vorläufig gewonnener Einschätzung des Gerichts, hatte gegen Ende auch Beisitzerin und Berichterstatterin Betina Voit in einer ihrer raren Wortmeldungen überraschend einen ansehnlichen Zaunpfahl zur Hand, um den Beklagten zuzuwinken. Dabei bezog sie sich mit Blick auf eine mögliche Überdiversifikation auf die Studie aus Oxford, das der Beklagten schwerwiegende Beratungsfehler attestiert: "Wir halten das von der Klägerin vorgelegte Gutachten von Professor Phalippou für beachtlich."

Die abschließenden Statements von der Richterbank sind insofern heikel für die Vermögensberatung der Quandts, als das Gericht sich als Ergebnis des ersten Termins zu einer Prüfung veranlasst sehen könnte, ob die Arbeit des Family Offices als eine fehlerhafte individuelle Anlageberatung zu bewerten ist - was HQ Trust, siehe oben, bestreitet.

Ringen um "kaufmännische Lösung"

Wichtiger noch aber für die Prognose des weiteren Prozessverlaufs ist das Quasi-Schlusswort des Vorsitzenden, gesprochen mit Blick auf die Möglichkeit eines Vergleichs im Sinne einer "kaufmännischen Lösung" - sprich: Ob HQ Trust die streitbefangenen Investments von der Stiftung zurückkauft.

Richter Dr. Kreiling: "Wenn diese Beteiligungen tatsächlich werthaltig sind, dann muss eine solche Lösung denkbar sein." Der Vorsitzende will die Beklagten also beim Wort nehmen, was den Wert der verbliebenen Investments betrifft.

Fragender Blick Kreiling zu Rendtorff. Dieser: "Bisherige Angebote sahen Abschläge von bis zu 55 Prozent vor. Die Geschäftsführer wollen ihre eigenen Beteiligungen nicht mehr haben. Sie finden keine Käufer mehr. Man muss sich auf das Schlimmste gefasst machen. Der Ausgang ist verstopft - alle wollen raus. Aber ich bin für eine kaufmännische Lösung immer noch offen. Das ist nur eine Frage des Preises."

Ihm sei als für das Stiftungsvermögen verantwortlicher Vorstand wichtig, nach sieben Jahren Streit "endlich einen Strich drunter zu machen".

Fragwürdige Rolle der Ex-HQT-Manager

Im ersten Termin nur am Rande erwähnt, aber sicherlich noch ausführlich zum Thema werden wird im OLG-Verfahren das für den Streit ursächliche Personal. Der Aspekt, mit wem es die Karg-Stiftung in den fraglichen Jahren bei HQ Trust eigentlich konkret im operativen Anlagegeschäft zu tun hatte.

Es fällt der Blick auf eine Gruppe von Männern, die sich Ende 2019 (ein Jahr nach der Vertragskündigung durch die Karg-Stiftung) von HQ Trust verabschiedete, um einige Monate später im Frankfurter Westend ein eigenes Family Office namens FINVIA zu eröffnen, unter anderem mit Fritz Becker als Investor, langjähriger Geschäftsführer der HQ Holding und ehemals rechte Hand der Familie Quandt.

Weiterhin gehörten zu den FINVIA-Gründern vor sechs Jahren nach unbestrittenen Medienberichten und Eigendarstellungen Christian Neuhaus, Marc Sonnleitner, Valentin Bohländer, Reinhard Panse und Hanna Cimen. Die beiden Letztgenannten waren nach diesen Angaben zuvor im Bad Homburger Harald-Quandt-Haus sogar Mitglieder der HQT-Geschäftsführung.

FINVIA in Turbulenzen: "Protokoll eines Crashs"

FINVIA geriet schon bald nach der Eröffnung in schwere Turbulenzen. So spricht der Geschäftsbericht der FINVIA Family Office GmbH für das Geschäftsjahr 2023 nach zunächst rasantem Wachstum von erheblicher bilanzieller Überschuldung und beschreibt eine "wesentliche Unsicherheit ... die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann, sollte die Gesellschaft das Unternehmenskonzept nicht wie geplant umsetzen können oder die Gesellschafterfinanzierung nicht in der erforderlichen Höhe vorhanden sein."

Es fehlten zu diesem Zeitpunkt nach eigenen Angaben sechs Millionen Euro, denn seit der Gründung habe die GmbH "noch keine Gewinne erzielt", aber jede Menge Startkapital verbraucht. 2024 hatte dieser Zustand unter anderem wilde Wechsel in der Geschäftsführung zur Folge.

Vor vier Monaten kam nun das manager magazin mit einer großen Story, nach der FINVIA inzwischen "das Geld und teilweise auch die Seriosität ausgegangen" sei - das "Protokoll eines Crashs". Der Artikel bescheinigt insbesondere Torsten Murke und Hanna Cimen "überzogenes Wachstum und Management-Chaos".

Mittlerweile, so der Text, hätten die Gründer in der Frankfurter Oberlindau nicht mehr viel zu melden. Laut manager magazin ist ihr Status inzwischen gekennzeichnet durch eine fortlaufende operative Entmachtung und Entzug der direkten Führungskompetenzen. Das Sagen habe bei FINVIA nun Sascha Haghani (Hannover Finanz) als "Sanierer" mit einem harten Restrukturierungskurs.

Der Wortlaut des Artikels kann zwar die knallige Überschrift nicht ganz tragen, doch blieben die wesentlichen Vorwürfe gegen die Ex-HQ-Trust-Leute bisher - soweit erkennbar - undementiert: Interessenkonflikte bei der Vermittlung von Fonds, drohende Totalverluste mit Immobilienbeteiligungen des Pleitekonzerns D.I.I., Scheitern von Fusionsplänen mit schweren Folgen für Kapitalbasis und Liquidität. So das angebliche oder tatsächliche Sündenregister der "Veteranen der Family-Office-Szene", namentlich - so das Magazin - Panse (65), Cimen (59), Neuhaus (46) Bohländer (42), Sonnleitner (52).

Über deren Vergangenheit, noch vor HQ Trust als "hausinterne Eliteeinheit bei UBS", heißt es in dem Artikel: "Die Klagen [wegen der Weitergabe von Kundengeldern an Bernie Madoff] zogen sich viele Jahre hin, UBS zahlte teils hohe Entschädigungen. Auch bei Quandt-Trust endete es mit Ärger. Offiziell gingen die FINVIA-Gründer zwar in 'bestem Einvernehmen', aber im Hintergrund tobte ein Streit um Verluste bei der Fondsgesellschaft HQ Asset Management und Gewinnbeteiligungen" - letzteres jetzt auch wieder ausdrücklich Thema in der Klage der Karg-Stiftung gegen HQ Trust.

Die Quandt-Schwestern hätten also gewarnt sein können, als sie ihre große Bad Homburger Vermögensverwaltung dieser Truppe anvertraute. In dem Moment, in dem die Klägerin die Namen "Reinhard Panse" und "FINVIA" jetzt im Gerichtssaal erwähnte, führte das in den Reihen von HQ Trust zu Unruhe und unfreundlichen Kommentaren.

Wem vertrauen die Quandts ihr eigenes Geld an?

Wir sehen: Hätte Gabriele Quandt irgendwann um 2020 herum in ihrem siebten Lebensjahrzehnt die Lust an ihrem Bad Homburger Family Office und ihren jeweiligen Chefs und Verkaufskanonen verloren, wie in der Branche schon seit längerem spekuliert wird, wäre es jedenfalls kein Wunder.

Andere vermuten, Gabriele Quandt habe mindestens zeitweise den Überblick verloren und sei nur noch selektiv und interessengeleitet informiert worden, wie und von wem auch immer, glauben sogar Indizien zu haben, dass sie ihr eigenes Vermögen, dessen Bewahrung und Vermehrung längst lieber anderen Institutionen anvertraut.

Wiederum andere behaupten, Gabriele Quandt sei bis vor kurzem nur noch eine Werbefigur für HQ Trust gewesen: "Anlegen wie die Quandts".

Tatsächlich, so die Behauptung von Branchenkennern, habe die Familie schon längere Zeit selbst nicht mehr in die von ihr vertriebenen und angepriesenen Fonds investiert, stattdessen aber weiter vom Gebührenaufkommen profitiert.

Aktenkundig ist, dass sich bedeutende deutsche Unternehmerfamilien hinters Licht geführt sehen. Sie schildern ihre Erfahrungen auch sehr offen im Hintergrundgespräch, möchten aber nicht in Medien zu ihren Erfahrungen mit der Quandt'schen Geldanlage zitiert werden.

Gemeinsamkeit der Kontrahenten: Engagement für Kinder

Ironischerweise ist Gabriele Quandt privat auf demselben Feld gemeinnützig tätig wie die Karg-Stiftung, ihrem Widerpart in diesem Frankfurter Prozess. Kinder- und Jugendförderung ist seit 20 Jahren ihr großes Ding, insbesondere in Gestalt ihrer 2007 mit ihrem damaligen Ehemann Florian Langenscheidt gegründeten Stiftung "Children for a better World".

Das ist auch der Hintergrund der Bemerkung von Stiftungsvorstand Trutz Rendtorff am 19. Juni im Gericht: Könne man nicht, so sein Vorschlag sinngemäß, eine Win-Win-Win-Situation schaffen - Karg-Stiftung, Quandt-Schwestern, hochbegabte Kinder?

Am 23. Oktober will das Gericht verkünden, wie es weitergehen soll. Beobachter erwarten eine umfangreiche Beweisaufnahme mit der Ladung von Zeugen.

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