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"Maskulinum nicht angemessen"
Gekündigt wegen Nicht-Genderns: Konfrontation im Landesarbeitsgericht
VON JENS PETER PAUL FÜR STATEMENT MEDIA
Hamburg/Berlin, 3. Februar 2026, aktualisiert 4. Februar 2026 - An diesem Donnerstag um 10 Uhr findet vor dem Hamburger Landesarbeitsgericht die Berufungsverhandlung statt im Streit um die Kündigung einer Strahlenschutzbeauftragten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
Die Bundesbehörde verlangt im Rechtsstreit Dr. S. ./. Bundesrepublik Deutschland, das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. Juli 2025 (4 Ca 53/25) teilweise abzuändern und die Klage der Diplom-Chemikerin auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses insgesamt abzuweisen.
Das aktuelle Aktenzeichen lautet 1 SLa 18/25, vorgesehen ist der Sitzungssaal 419 im Gebäudekomplex an der Osterbekstraße. Den Vorsitz der 1. Kammer führt Richter Dr. Oliver Krieg, Vizepräsident des LAG.
Weil er auch als Pressesprecher des Gerichts fungiert, hat Krieg diese Aufgabe im vorliegenden Fall aus Gründen der Neutralität an seine Kollegin Dr. Ulrike Höppner vom Arbeitsgericht delegiert.
Diese teilte auf Nachfrage mit, dass am Donnerstag vor und nach der Sitzung gefilmt und fotografiert werden dürfe, nicht aber zwischen Eröffnung und Schluss der Verhandlung.
Das Foto zeigt einen Auszug aus der Berufungsbegründung des BSH-Anwalts.
Dieser versucht die Klägerin als notorische Querulantin darzustellen, mit der es seit Jahren immer wieder Ärger gebe, weil sie Weisungen von Vorgesetztinnen in Frage stelle und alles mögliche diskutieren wolle, obwohl sie arbeitsrechtlich zu gehorchen und gegebene Weisungen kritiklos auszuführen habe.
In erster Instanz waren jedoch zwei Abmahnungen und auch die Kündigung für unrechtmäßig erklärt worden.
Insbesondere die Frage der Abmahnungen versucht die Behördenleitung nun für gegenstandslos zu erklären, weil sie für eine Kündigung mit - so die Argumentation - sozialer, also angeblich grosszügiger Kündigungsfrist gar nicht notwendig gewesen seien.
Im übrigen habe Frau Dr. S. selbst zugegeben, dass das Arbeitsverhältnis seit längerer Zeit belastet sei.
Statement Media hat Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) als oberstem Chef des Bundesamtes bereits am 1. September 2025, also unmittelbar vor Bekanntwerden der Tatsache, dass das BSH die Kündigung numehr im Wege der Berufung durchsetzen will, eine Reihe von Fragen gestellt.
Erst kam nichts und dann, auf Nachfrage, die Antwort, dass man nichts sagen werde, damit aber nicht namentlich zitiert werden möchte. Hier der Wortlaut:
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Sehr geehrter Herr Link,
sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,
das BSH ist leider ein wenig scheu, wenn es um Anfragen zu diesem Thema geht. Lieber verweist man uns auf das IFG [Informationsfreiheitsgesetz], als auch nur minimale Auskünfte zu erteilen.
Wir haben deshalb bereits vor einer Woche einen entsprechenden Antrag auf Akteneinsicht gestellt.
In der Folge nun diese Anfrage an das übergeordnete Ministerium:
Hat man im BMV [Bundesverkehrsministerium] von dem Vorgehen gegen die promovierte Diplom-Chemikerin Kenntnis genommen?
Wie wird der Vorgang von der Hausleitung beurteilt?
Wie verträgt sich das Verhalten der BSH-Leitung mit dem allgemeinen Narrativ, niemand werde im Hinblick auf Gendern zu irgendetwas gezwungen - alles sei freiwillig?
Gibt es vergleichbare Fälle oder Verfahren im Ministerium oder in anderen dem BMV zugeordneten Behörden?
Die beiden erstinstanzlichen Verfahren vor dem Hamburger Arbeitsgericht endeten für das BSH jeweils mit einer Niederlage.
Heute läuft die Frist ab für eine eventuelle Berufung zum Landesarbeitsgericht. Leider mag auch niemand sagen, ob das BSH Berufung einlegt oder die Urteile akzeptiert.
Der Personalrat erstarrt vor Schreck, wenn man ihn auf das Thema anspricht, und will nichts sagen. Er will sogar uns verbieten, zu sagen, dass er nichts sagen will.
Wir bitten um baldmöglichste Aufklärung und Antworten auf unsere Fragen.
Besten Dank und freundliche Grüße
Jens Peter Paul
Statement Media
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Hallo Herr Paul,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre Geduld. Gerne kann ich Ihnen als „ein Sprecher“ das Folgende dazu mitteilen:
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns grundsätzlich nicht zu Personalangelegenheiten äußern, zumal es sich bei dem von Ihnen beschriebenen Fall nach hiesiger Kenntnis um ein laufendes Verfahren handelt.
Beste Grüße
Tim Alexandrin
Pressesprecher
Pressestelle im BMV
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
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Auf unseren Antrag auf Presseauskunft an das BSH nach dem Informationsfreiheitsgesetz IFG, gestellt am 26. August 2025, haben wir bis heute die verlangte Information nicht erhalten, nicht einmal einen Zwischenbescheid, der nach spätestens einem Monat zu erteilen ist. Dieses Verhalten ist rechtswidrig.
Moira Lenz, Referentin Presse und Social Media, fragte lediglich nach Eingang zurück, wofür und auf welcher Grundlage diese Information erfragt werde. Daraufhin haben wir zurückgefragt, ob das ihr Ernst sei, und erklärt, dass wir für Nachhilfeunterricht in grundlegenden verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten nicht zuständig seien.
IFG-Anfragen sind laut Gesetz voraussetzungsfrei und von Bundesbehörden unabhängig von Person, Funktion und Motivation des Antragstellers zu bearbeiten.
Gelernt hat Frau Lenz bei Gruner & Jahr, taz und NDR und sie kuratiert eine schöne Instagram-Seite mit Muscheln, Kröten, Meerblick und 777 Followern. Die Gefahr, sie könnte einer behördeninternen Gender-Pflicht kritisch gegenüberstehen, ist somit aus Sicht der Hausleitung als gering einzustufen.

Auszug aus der Begründung
der Berufung der Behörde
"Klarheitsgebot verletzt"
Worum es in diesem erbitterten Streit eigentlich geht
Warum sich Frau Dr. S. in ihrer Funktion als Strahlenschutzbeauftragte der Genderanweisung verweigert, erklärt sie wie folgt:
„Der Strahlenschutzbeauftragte führt ein Amt aus, das unabhängig ist vom biologischen Geschlecht. Allein seine Funktion steht im Vordergrund. Gendern ist hier unangebracht, weil es vom Aufgabengebiet ablenkt. Vor allem aber muss ein sensibler Bereich wie der Strahlenschutz rechtsverbindlich und klar in schriftlichen Anweisungen formuliert sein. Wird zum Beispiel der juristische Begriff ,ermächtigter Arzt‘ durch ,fachärztliche Person‘ ersetzt, ist das Klarheitsgebot verletzt.“
Der hier wiedergegebene Auszug aus der Berufungsbegründung der Bundesbehörde hat insofern auch einen gewissen Unterhaltungswert, als Behördenleiter Helge Heegewaldt - karrieremässig sozialisiert in den Büros von Norbert Röttgen, Peter Altmaier, Katherina Reiche und Gerda Hasselfeldt - seinen Rechtsvertreter nun vor dem Landesarbeitsgericht argumentieren lässt, man müsse Frau Dr. S. quasi vor selbst schützen, damit sie sich auch wirklich immer mitgemeint fühlt, wenn sie künftig ihre eigene Strahlenschutzanweisung liest.
So heisst es im Schriftsatz:
- Hintergrund der Weisung zum Gendern war insbesondere die Tatsache, dass beide SSB [Strahlenschutzbeauftragten] der Beklagten Frauen sind und die durchgängige Verwendung des generischen Maskulinums nicht angemessen erschien.
Eine Stellungnahme der zweiten "SSB" - also ob sie auf "Gendern" bestanden hat, um sich gemeint zu fühlen - , steht zur Stunde noch aus.

Gefeuert wegen Nicht-Genderns
Vom Feldzug eines Behördenleiters gegen eine Wissenschaftlerin
VON JENS PETER PAUL FÜR STATEMENT MEDIA
Hamburg/Berlin, 3. September 2025, aktualisiert 4. Februar 2026 - Helge Heegewaldt will es wissen. Die doppelte Niederlage, die der Präsident des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) vor sechs Wochen vor dem Hamburger Arbeitsgericht erlitt, lässt der 49jährige nicht auf sich sitzen.
Professor Heegewaldt geht, wie er am 29. August, also kurz vor Ende der gerichtlichen Frist, über seine Hausjuristen ausrichten liess, in die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht, um mehrere Abmahnungen und schliesslich die außerordentliche Kündigung seiner Strahlenschutzbeauftragten nunmehr in zweiter Instanz durchzusetzen.
Jene Dr. S. hatte sich unter Hinweis unter anderem auf das Handbuch für Rechtsförmlichkeit der Bundesjustizministerin nach eingehender Prüfung der Rechtslage hartnäckig geweigert, die neue Strahlenschutzanweisung des BSH weisungsgemäss zu gendern.
Ein „ermächtigter Arzt“ sei nun einmal etwas anderes als eine „fachärztliche Person“, da er über besondere, auch befristete Befähigungen verfüge, die ein Facharzt nicht vorweisen müsse, und speziellen Verpflichtungen unterliege.
Zwar sei jeder in Strahlenschutzbelangen ermächtigte Arzt zugleich auch ein Facharzt, doch umgekehrt gelte das nicht. Dieser Spezialarzt stelle nur eine winzige Untergruppe aller Fachärztinnen und Fachärzte dar.
Eskalation vor dem Landesarbeitsgericht
Dr. S. besteht darauf, dass sich eine behördliche Verordnung bei solchen feststehenden Begriffen keine Ungenauigkeiten und Schwurbeleien leisten könne, und mögen sie auch noch so gut gemeint sein.

Prof. Helge Heegewaldt, Präsident des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie.
© BSH - ohne Nennung des Urhebers
Alle Rechte vorbehalten
"Liebe S., Du hast zu tun, was man Dir sagt"
Über einen nett verpackten Kommando-Ton
Diese Haltung seiner Strahlenschutzbeauftragten führte im traditionsreichen Bundesamt mit Geschichte bis zur Norddeutschen Seewarte von 1868, also noch vor Gründung des Deutschen Reichs, zu einem über einjährigen, zunehmend erbittert geführten Konflikt zwischen Dr. S. und ihren drei bis vier Disziplinarvorgesetzten mit Heegewaldt an der Spitze.
Soweit im Moment rekonstruierbar, ging dieser Streit mit existentiellen Folgen für eine dort seit 2012 tätige Forscherin zuletzt nur noch um drei oder vier Begriffe.
Sie sagt, sie habe sich an unverrückbare Vorgaben und Regelwerke zu halten und könne zwingend vorgegebene Bezeichnungen in der amtlichen Strahlenschutzanweisung des BSH nicht auf Wunsch der Hausleitung verfälschen und vermeintlich „geschlechtergerecht“ umformulieren.
Im übrigen könne der Strahlenschutzverantwortliche des BSH die Pflicht zur Erstellung einer neuen Strahlenschutzanweisung nicht an die Strahlenschutzbeauftragte delegieren - das müsse er schon selbst erledigen.
Ihre Vorgesetzten, insbesondere ihre unmittelbare Chefin, interessieren diese Argumente nicht. Sie erwidern, sie habe als weisungsgebundene Angestellte zu tun, was man ihr sage, und kein Recht, dienstliche Anweisungen in Frage zu stellen:
„Liebe xxx, du bist bei uns allerdings nicht nur als SSB [Strahlenschutzbeauftragte], sondern auch als Mitarbeiterin beschäftigt. Daher übertrage ich Dir als Mitarbeiterin die Aufgabe, die Änderungen von … in die Dokumente einzuarbeiten und sie danach erneut in die eAkte einzustellen.“
(E-Mail vom 17. September 2024 an Dr. S.)
Präsident Heegewaldt wirbt indessen um neues Personal mit folgendem Versprechen: „Wir bieten ein angenehmes Arbeitsumfeld und wissen, dass ein gutes Arbeitsklima entscheidend für unseren Erfolg ist! Wenn Teamfähigkeit, soziale Kompetenzen und ein moderner Führungsstil, der alle mit einbezieht, für Sie wichtige Werte sind, dann passen Sie perfekt zu uns.“

Gegenüberstellung der Konfliktwörter
Grüne und Linke: "Gendern ist überall freiwillig"
Grosses Schweigen der Pressesprecher*innen
Weder die Behörde in Gestalt ihrer Sprecherin Moira Lenz noch das Bundesverkehrsministerium (BMV) als übergeordnetes Haus möchten zu dem Vorgang und dem Umgang mit der Strahlenschutzbeauftragten etwas sagen.
Eric Steinfurth, freigestellter Vorsitzender des Gesamtpersonalrats, reagiert befremdet auf Presseanfragen, weil er mit dem Fall Dr. S. nichts zu tun habe und auch nichts wisse. Überhaupt: „Da mische ich mich nicht ein.“
Steinfurth will nichts sagen und er will sogar, dass man nicht sagt, dass er nichts sagen will.
Ähnlich der kraft Amtes unmittelbar zuständige örtliche Personalrat Jan Siebert: Er unterliege einer Schweigepflicht gemäss Paragraph 11 Personalvertretungsgesetz; von irgendwelchen Berufungsfristen in Arbeitsgerichtsprozessen „weiß ich nichts“. Ob er korrekt als Personalrat vor Abmahnungen und Kündigung von der Behördenleitung angehört wurde, mag er nicht verraten.
Dass eine Schweigepflicht nicht besteht „in Bezug auf Angelegenheiten oder Tatsachen, die offenkundig sind“, vergass er zu erwähnen. Und offenkundig war der Konflikt spätestens mit der Pressemitteilung des Vereins für deutsche Sprache e. V., der Abmahnungen, Kündigung und Erfolg in erster Instanz der Strahlenschutzbeauftragten Dr. S. vor zwei Wochen bundesweit publik machte.
Und: Offiziell befasst war ver.di-Mann Siebert ("Dem BSH ist das Wohl seiner Leute am Herzen gelegen") tatsächlich, wie aus den beiden Urteilen hervorgeht, aber dafür, dass er sich für Kollegin Dr. S. in irgendeiner Form starkgemacht oder gar Veto eingelegt hätte, gibt es keinerlei Anhaltspunkte.
Im Gegenteil hat er es laut zuverlässigen Quellen nicht ein einziges Mal für notwendig empfunden, aus eigener Initiative auf sie zuzugehen und sich ihren Standpunkt anzuhören.
BSH-Sprecherin Lenz schreibt, man nehme zu Personalangelegenheiten des BSH aus Datenschutzgründen generell nicht Stellung, und verweist auf die Möglichkeit eines Auskunftsbegehrens nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
BMV-Sprecher Tim Alexandrin mag nicht die Frage beantworten, ob sein Minister Patrick Schnieder (CDU) von den Hamburger Vorgängen Kenntnis habe und falls ja, wie er sie beurteile. Überhaupt, so Alexandrin, handele es sich „nach hiesiger Kenntnis“ um ein „laufendes Verfahren“.
„Nach hiesiger Kenntnis“ - mindestens die Leitungsebene im Bundesverkehrsministerium weiss also Bescheid. Und sie hat nicht verhindert, dass BSH-Präsident Heegewaldt den Konflikt um Gendersprache in einer internen Verordnung seines Hauses eskaliert.
Eine Eskalation, die nun coram publico in öffentlichen Verhandlungen vor dem Hamburger Landesarbeitsgericht stattfinden wird.
Mit dem Argument, hier handele es sich nicht um einen banalen Arbeitsgerichtsstreit um die Zulässigkeit von Abmahnungen und Kündigungen wegen angeblichen Fehlverhaltens, wie er hundertfach pro Tag irgendwo im Land verhandelt wird, sondern um ein hochpolitisches Ereignis, nämlich um den - soweit bekannt - allerersten Fall, dass eine hochqualifizierte Mitarbeiterin einer Bundesbehörde mit Diplom und Promotion (6.821,37 Euro brutto monatlich) wegen Beharrens auf korrekter Amtssprache anstelle einer wie auch immer gearteten „geschlechtergerechten“ nach 13jähriger Tätigkeit mittels außerordentlicher Kündigung ihren Arbeitsplatz zum 30. September 2025 verlieren soll, kann der Sprecher des Bundesverkehrsministers allerdings nichts anfangen.
Das darf man unbedarft finden, auch ignorant: Professor Heegewaldt befeuert den Kulturkampf um die Sprache - von links und gegen rechts.
Und dies in einer Phase, in der Linke und Grüne die Existenz dieses Kulturkampfes wahlweise bestreiten oder beklagen, er gehe gerade für sie verloren - wegen des allgemeinen „Rechtsrucks“, der, ausgehend von Ungarn, Polen, USA, nun auch auf die Bundesrepublik übergreife.
Noch dazu als Chef eines Hauses, das Wissenschaftlichkeit und Aufklärung in seiner DNA weiss, kombiniert mit - wie man bisher meinen konnte - norddeutscher Kühle und Gelassenheit.

Arzt ist nicht gleich Arzt im Strahlenschutz.
Karriere eines Helfers im Maschinenraum der Macht
Heegewaldt blamiert die Kritiker des Wolfram Weimer
Die Rigorosität, mit der sich der gelernte Jurist Helge Heegewaldt nach gerade einmal zwei Jahren im Amt in die Schlacht gegen Genderskepsis und Rechtschreibung wirft und nicht einmal vor existenzbedrohenden Sanktionen gegen eine Wissenschaftlerin aus dem eigenen Haus zurückschreckt, steht auch im Kontrast zu seiner bisherigen Laufbahn als Helfer, Assistent und Zuarbeiter prominenter Politikerinnen und Politiker teils liberaler, teils konservativer Prägung.
Es handelt sich um eine lupenreine Partei-Politik-Karriere in der zweiten Reihe ausserhalb des Rampenlichts, ohne dass Heegewaldt verraten würde, ob er einer Partei angehört.
Heegewaldt diente im Maschinenraum der Macht den CDU/CSU-Fraktionsmanagern Norbert Röttgen und Peter Altmaier.
2010 holte ihn Röttgen als Referatsleiter ins Bundesumweltministerium.
Noch näher heran ans Zentrum rückte Heegewaldt nach Röttgens Merkel-bedingtem Karriereknick als Persönlicher Referent der damaligen Staatssekretärin Katherina Reiche im Bundesverkehrs- und wiederum im Bundesumweltministerium.
2014 ging es für ihn zurück in den Bundestag, nachdem Gerda Hasselfeldt als Chefin der CSU-Landesgruppe ein Auge auf ihn geworfen hatte. Es folgten sechs Jahre als Leiter verschiedener Referate wiederum im Bundesverkehrsministerium.
FDP-Mann Volker Wissing belohnte Heegewaldt, obwohl eher fachfremd, 2023 schließlich für seine Verdienste als zuverlässiger Feinmechaniker im stets komplizierten Räderwerk diverser Koalitionen mit dem Präsidentenposten im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.
Dort will Jurist Heegewaldt sich nun jenseits jeder Arbeitsplatzbeschreibung auch als fortschrittlicher Kulturkämpfer gegen rechts profilieren.
Dafür nimmt er in Kauf, eine ganze Armada von Kritikern des Kulturstaatsministers Wolfram Weimer der Lüge zu überführen.
Oder ist das vielleicht sogar eigentlicher, geheimer, durchaus pfiffiger Sinn und Zweck seines Feldzuges gegen seine Bedienstete Dr. S.?
Wir haben es alle noch im Ohr und vor Augen, zumal die schnappatmende Empörung über Weimers „Genderverbot“ unverändert anhält.
Auszüge, meist wenige Tage alt, wörtlich oder sinngemäss:
- Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen): „Ist Herr Weimer eigentlich Kulturstaatsminister oder missionarischer Kulturkämpfer? Gendern ist in Deutschland freiwillig. Weimer konstruiert ein Problem, das es gar nicht gibt.“
Misbah Khan (Grüne-Fraktionsvize): „Weimers ‚Empfehlung‘ ist eine implizite Drohung. Gendern ist eine freiwillige Ausdrucksweise und wird nirgendwo vorgeschrieben.“
Mika Beuster, Deutscher Journalisten-Verband: „Das geht einen Kulturstaatsminister schlicht und ergreifend nichts an. Es gibt keine Pflicht zum Gendern – weder im Rundfunk noch anderswo.“
SPD-geführte Bundesministerien, unisono: „Wir verwenden weiterhin gendergerechte Sprache – teils mit Genderstern oder Doppelpunkt, stellen aber klar, dass es keine einheitliche Sprachregelung in der Bundesregierung gibt. Gendern ist optional – erlaubt, aber nicht verpflichtend.“
Svenja Schulze (SPD): „Wir gendern weiter. Gendern ist ein Instrument der Gleichstellung, aber kein Zwang.“
Tagesspiegel: „Weimer vertieft die Spaltung der Gesellschaft mit seinem Gender-Verbot in der Behörde, obwohl Gendern in Deutschland nirgendwo verpflichtend ist."
Frankfurter Rundschau: „In der gesamten Bundesverwaltung gibt es keinen Zwang zum Gendern. Weimers Vorgehen ist eine ideologisch motivierte Attacke“.
Sorry, Leute: Alles falsch, alles unzutreffend, alles Fake News, bei vorsätzlicher Wiederholung sogar ab sofort: Alles Lüge. Bedankt Euch in Hamburg beim BSH-Präsidenten aus dem Unionslager, aber korrigiert Euren Fehler.
Derweil Professor Helge Heegewaldt unverdrossen: „Wir arbeiten in altersgemischten Teams mit aktueller Technik und wir fördern Engagement und Freude bei der Arbeit.“
Kommentar von Dr. S.: „Es ist zu befürchten, dass mein Arbeitgeber jetzt einen neuen Vorwand sucht, mich loszuwerden. Aber ich lasse mir meinen Traumjob nicht vermiesen.“